Versammlungsfreiheit - 15.07.10
Von: Klaus Hahnzog & Hartmut Wächtler
Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S.8
Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz trat am 1. Juni 2010 in Kraft. Obwohl erst am 22. Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigen Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde.*
Wir rügten die bürokratische und schikanöse Behinderung dieses zentralen Grundrechts sowie den staatlichen Kontrollwahn, der in dem Gesetz zum Ausdruck kam. Überraschend schnell entschied das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 in einer gleichzeitig von uns beantragten einstweiligen Anordnung, dass zahlreiche Vorschriften des neuen Gesetzes gegen Art. 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verstoßen und setzte sie einstweilen außer Kraft. Gegen weitere Vorschriften wurden vom Gericht deutliche Vorbehalte geäußert, die Entscheidung jedoch bis zur Verhandlung über die Hauptsache zurückgestellt.
Nach der Niederlage der CSU bei der Landtagswahl 2008 brachte die neue Regierungskoalition aus CSU und FDP eine Neufassung des Gesetzes ein, die jetzt verabschiedet wurde. Sie entschärft unter dem Druck der Verfassungsbeschwerde besonders schikanöse und unbestimmte Vorschriften des alten Gesetzes, versucht, der staatlichen Kontroll- und Datensammelwut Grenzen zu setzen und entkriminalisiert harmloses Handeln von Demonstranten, das gegen Ordnungsvorschriften verstößt und bisher als Straftat verfolgt wurde. Damit wurden viele Forderungen des Bündnisses gegen das Gesetz von 2008 erfüllt.
Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 2008 haben jedoch gemeinschaftlich – offen ist nur noch die FDP – beschlossen, ihre Beschwerde weiter zu verfolgen. Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler: „Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die ‚Pressefreiheit des kleinen Mannes' angewiesen sind. Die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit ist für unsere Demokratie ‚schlechthin konstituierend'." Folgende Gründe sprechen für die Weiterverfolgung des Angriffs auf jetzt noch gültige Vorschriften:
Darüber hinaus erwarten die Beschwerdeführer von der Fortsetzung des Verfahrens eine Klärung von grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und staatlicher Sicherheitspolitik, auch soweit Vorschriften jetzt geändert oder aufgehoben wurden. Das Rechtsschutzinteresse besteht fort. Zum einen würde die CSU gerne zum alten Stand zurückkehren. Zum anderen war Bayern nur das erste Bundesland, das ein neues Versammlungsgesetz vorlegte, andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen folgen. Wie deren Entwürfe zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass die bayerischen Fehler dort wiederholt werden. Immer noch im Raum steht auch ein 2006 in Hinblick auf die Föderalismusreform vom Bundesinnenminister gefertigter Vorentwurf für die Länder. Auch deshalb ist es wichtig, das begonnene Verfahren in Karlsruhe fortzusetzen.
München, den 31.5.2010
Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler
* Die ursprüngliche Verfassungsbeschwerde wurde im Namen folgender Organisationen eingereicht: 1. DGB Bayern 2. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern 3. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern 4. Bund Naturschutz in Bayern e.V. 5. Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern 6. Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV) 7. Humanistische Union Bayern 8. Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern 9. Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern 10. Freie Demokratische Partei FDP Landesverband Bayern 11. Die Linken Landesverband Bayern 12. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung 13. Attac München.
Zum Thema s. Mitteilungen 202, S. 28 und Mitteilungen 201, S. 12-14.