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Die Freiheit zu sterben. Nachdenken über assis­tierten Suizid und aktive Sterbehilfe

14. April 2011
Datum: Donnerstag, 14. April 2011
Uhrzeit:10:30:00 Uhr

Donnerstag, 14. April 2011 von 10.30-17.30 Uhr

Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstraße 8, 10117 Berlin

Vor knapp zwei Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Betreuungsrecht. Mit dem Gesetz wurden erstmals Patientenverfügungen als verbindliche Äußerungen für ein selbstbestimmtes Lebensende gesetzlich anerkannt. So richtig und wichtig dieser Schritt war: Die Auseinandersetzung darum, wie unsere Gesellschaft mit den individuellen Vorstellungen vom Sterben und mit sterbewilligen Menschen umgeht, ist damit nicht beendet. Nach wie vor sind die Grenzen zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe in Deutschland praktisch wie juristisch schmal. Ebenso wenig überzeugen die Begründungen dafür, warum der assistierte Suizid straffrei ist, eine ärztliche Beihilfe zum Suizid und die aktive Sterbehilfe dagegen aber verboten sind. Im Klartext: Jeder gesunde Mensch kann sich bei der Selbsttötung helfen lassen – außer vom Arzt. Und hilflosen Menschen wird diese Unterstützung ganz verwehrt. Solche Wertungswidersprüche müssen diskutiert und aufgelöst werden, zumal die indirekte Sterbehilfe in der Praxis eine häufige Form der Sterbehilfe ist.

Wie verhalten sich die staatliche Pflicht zum Lebensschutz und das Recht auf Leben zur Forderung nach aktiver Sterbehilfe? Wie könnten strafrechtliche Regeln zur Legalisierung von passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe aussehen? Und welche Erfahrungen mit solchen Regeln existieren in unseren Nachbarländern? Mit diesen Fragen befasst sich die Tagung „Die Freiheit zu sterben (2). Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe „, die Humanistische Union, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben und Heinrich-Böll-Stiftung gemeinsam am 14. April in Berlin anbieten. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

Programm

11.00 Begrüßung

Dr. Andreas Poltermann – Heinrich-Böll-Stiftung
Prof. Dr. Rosemarie Will – Humanistische Union
Elke Baezner – Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

11.15 Die deutsche Rechtslage und das Sterben in Würde

Der verfassungsrechtliche Rahmen für die Regelung aktiver und passiver sowie indirekter Sterbehilfe
Dr. Jörg Antoine – Hannover

Sterben in der Intensivstation
Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik – Berlin

Die Notwendigkeit der strafrechtlichen Ausgestaltung von Sterbehilfe
Prof. Dr. Reinhard Merkel – Hamburg

Moderation: Prof. Dr. Rosemarie Will – Berlin

13.15 Mittagspause

14.15 Der assistierte Selbstmord in der Schweiz und in Deutschland

Der Rechtsrahmen des begleiteten Sterbens in der Schweiz und das Wirken der Schweizer Sterbehilfeorganisationen
Prof. Dr. Karl-Ludwig Kunz – Bern

Assistierter Suizid und Palliativmedizin – Widerspruch oder Ergänzung?
Dr. Michael de Ridder – Berlin

Moderation: Elke Baezner – Berlin

15.45 Pause

16.00 Die Erfahrungen mit der Freigabe der Sterbehilfe in den Niederlanden

Rechtslage und Erfahrungen in den Niederlanden
Prof. Dr. Marcus Düwell – Utrecht (angefragt)

Beurteilung nach geltender deutscher Rechtslage
Prof. Dr. Torsten Verrel – Bonn

Moderation: Dr. Sigrid Graumann – Berlin/Oldenburg

17.30 Ausklang

Teilnahme & Anmeldung

Für die Teilnahme an der Tagung fällt ein Beitrag von 10,- Euro (ermäßigt: 5,- Euro) an. Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag bis zum 8. April auf folgendes Konto:

Heinrich-Böll-Stiftung
Konto: 30 767 01
BLZ: 100 205 00 (Bank für Sozialwirtschaft)

Kennwort: KST 140024 und Ihren Namen

Anmeldung über Karte oder das elektronische Formular: Bitte melden Sie sich bis zum 10. April durch Ausfüllen des elektronischen Anmeldeformulars an.
http://www.boell.de/calendar/VA-genform-de.aspx?evtid=9578
 

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