Beitragsbild Bürgerrechte im Fokus. Die Bonner Direktkandidatinnen und -kandidaten der Parteien zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen
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Bürger­rechte im Fokus. Die Bonner Direkt­kan­di­da­tinnen und -kandidaten der Parteien zur Landtags­wahl Nordrhein-West­falen

28. April 2010
Datum: Mittwoch, 28. April 2010
Uhrzeit:19:30:00 Uhr

Mittwoch, 28. April 2010 um 19.30 Uhr

Haus der Kirche, Adenauerallee 37 in Bonn

Kooperationsveranstaltung mit dem AK Vorratsdatenspeicherung und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)

Bürgerrechte im Fokus. Die Bonner Direktkandidatinnen und -kandidaten der Parteien zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen

Um die politische Diskussion zur Landtagswahl 2010 um weitere Aspekte zu bereichern, laden die Humanistische Union, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein zu einer Podiumsdiskussion am 28. April 2010, ab 19:30 Uhr ins Haus der Kirche, Adenauerallee 37 (gegenüber Juridicum) in Bonn ein. Denn in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs scheint die Gretchenfrage in der politischen Auseinandersetzung nur diese nach der Wirtschaftspolitik zu sein. Hier soll als Kontrast daher den Bürgerrechten das Wort geredet werden.

Moderiert von Christoph Lövenich, erwarten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Landtagskandidaten Bernhard „Felix“ von Grünberg, SPD, Jenny Morin, Linke, Christian Trützler, Grüne, ein Politiker der FDP sowie als Vertreter der CDU Dieter Steffens.

Während die Humanistische Union mit ihren Fragen insbesondere die geplante Politik der Parteien in Sachen Polizei beleuchten möchte, wird der AK Vorrat der Bürgerrechtspolitik bezüglich der Onlinedurchsuchung in NRW sowie dem Respekt gegenüber dem vom Bundesverfassungsgericht neu postulierten „Computergrundrecht“ auf den Zahn fühlen. Auch der Jugendstrafvollzug wird ein Thema sein, in das der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein einführen möchte. In einem offenen Frageblock wird abschließend auch das Publikum die Möglichkeit haben, die Politiker mit allen Fragen rund um das Thema Bürgerrechte in die Pflicht zu nehmen.

Durch die medial omnipräsente Terrorgefahr werden mehr denn je die Universalität der Menschenrechte und die Prinzipien der Bürger- und Freiheitsrechte als Werte an sich infrage gestellt, wenn sie dem Zweck der Sicherheit als hinderlich erscheinen. Ist es legitim, Bürgerrechte zu unterminieren, um einen vermeintlich „höheren Zweck“ der Sicherheit als Supergrundrecht zu lancieren? Oder ist es vielmehr paradox, sich als Gesellschaft selbst die Freiheiten zu nehmen, die auch Kriminelle uns streitig machen wollen? Auch diese Problematik ist es, die am 28. April leidenschaftlich von den Politikern verhandelt werden soll.

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