Beitragsbild Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht - Quo vadis?
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Das kirchliche Selbst­be­stim­mungs­recht - Quo vadis?

Auf dem dritten Podium der 5. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung diskutierten am 28. November 2020:

Prof. Dr. Christoph Möllers Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. em. Dr. Bernhard Schlink Oroffessor emeritus an der Humboldt-Universität zu Berlin und ehem. Richter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen. Es moderierte Prof. i.R. Dr. Rosemarie Will ehemalige Professorin für für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin und ehem. Richterin am Landesverfassungsgericht Brandenburg.

Im dritten Panel wird darüber diskutieren, wohin sich das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im kirchlichen Arbeitsrecht entwickelt. Diesem Thema nähertt man sich in drei Schritten. Zunächst wird das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aus Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung in Beziehung gesetzt werden zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes. In einem zweiten Schrittwird danach gefragt, welches die eigenen Angelegenheiten von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind, über die sie selbst bestimmen dürfen. Zum Abschluss wird versucht zu klären, welche Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht erlaubt bzw. welche verboten sind.

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