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Deutsche Waffen­hilfe: Humanis­ti­sche Union kritisiert Abkehr der Bundes­re­gie­rung von bewährten Grundsätzen der Friedens­staat­lich­keit

28. August 2014

Verantwortung wahrnehmen durch humanitäre Soforthilfe

In der Diskussion um deutsche Waffenhilfe für die Peschmerga-Kurden im autonomen Kurdengebiet des Irak mahnt die Humanistische Union (HU) die Geltung von Verfassungsrecht und bewährten politischen Grundsätzen für Rüstungsexporte an. „Wenn die jetzigen Waffenlieferungen als Tabubruch bisheriger deutscher Sicherheits- und Außenpolitik dargestellt werden, so ist dies nur bedingt zutreffend,“ erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union, Werner Koep-Kerstin. Zuvor habe es die jahrelange Praxis auch deutscher Waffenexporte an autokratische Regime wie Katar und Saudi-Arabien gegeben, aus denen die Dschihadisten finanziell und mit Waffen unterstützt wurden. Die Humanistische Union hat entsprechend der Intention des Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes immer wieder die strikte Begrenzung des Rüstungsexports angemahnt und gefordert: Keine Lieferungen in Krisengebiete; keine Lieferungen an Menschenrechtsverletzer; Verbot des Exports von Kleinwaffen, den Massenvernichtungswaffen des 21. Jahrhunderts; und für all dies auch keine staatlichen Hermesbürgschaften.

Das gilt für die Humanistische Union auch weiterhin. „Die Merkel-Doktrin von den Sicherheitspartnern, die mit Waffen beliefert wurden, um Stabilität in der Region auch durch autokratische Regime herzustellen, erweist sich jetzt als Fehleinschätzung mit verheerenden Folgen“, erklärte Koep-Kerstin. Als Konsequenz müssen Waffenlieferungen und Geldflüsse der die ISIS (Islamischer Staat im Irak und in Syrien) unterstützenden Staaten ggf. durch Sanktionen unterbunden werden.

Die Destabilisierung des Irak ist Folge der US-Invasion. Zudem ist sie Folge einer gescheiterten Integrationspolitik gegenüber den großen politisch-religiösen Gruppen durch die Vorgänger-Regierung Nuri al-Maliki in Bagdad und der nicht beherrschbaren Bürgerkriegssituation. Die von den USA aufgerüstete irakische Armee hat bei ihrer Flucht vor den ISIS-Terror-Milizen modernste Waffen und Panzerfahrzeuge zurückgelassen, die jetzt die Kampfkraft der ISIS ausmachen. Es ist nur konsequent, dass die USA sich jetzt in der Verantwortung sehen, ihren Beitrag zur Bekämpfung der Terror-Milizen durch die Bombardements auf Stellungen der ISIS zu leisten.

Deutschland kann in dieser Situation durch humanitäre Soforthilfe größten Umfangs Verantwortung beweisen und Menschenleben retten. Es geht um Nahrung, Gesundheitsversorgung und Obdach für hunderttausende Flüchtlinge im Nordirak und in der ganzen Region. Verantwortung übernehmen heißt aber auch, dass Politik und Bevölkerung in Deutschland zur Aufnahme und Unterstützung von wesentlich mehr in Not geratenen Menschen bereit sind als in der Vergangenheit. Ebenso sind die anderen EU-Staaten zu schneller und unbürokratischer humanitärer Hilfe – ggf. durch eine humanitäre Luftbrücke – aufgefordert.

Über Parteigrenzen hinweg sind Kritiker der Waffenlieferungen wie der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen (CDU) oder der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner bemüht, durch Analyse der politischen Folgen von Waffenlieferungen der Öffentlichkeit die Risiken deutscher militärischer Unterstützung der (Peschmerga-) Kurden vor Augen zu führen. Dazu gehört, dass Deutschland Kriegspartei auf Seiten der Kurden wird, deren zukünftig möglicherweise mit Waffengewalt durchgesetztes Bestreben nach einem eigenen Staat den weiteren Zerfall der Staatlichkeit Syriens und des Irak bedeuten würde. Politisch ist jetzt aber genau das Gegenteil gefordert: nämlich eine Stärkung der irakischen Regierung, die durch Beteiligung der politischen Führer verschiedener religiöser Gruppen für den Erhalt der staatlichen Funktionen sorgen muss.

Es ist wohl kein Zufall, dass die geplanten Waffenlieferungen einhergehen mit dem Ruf führender Politikerinnen und Politiker nach der Übernahme von „mehr Verantwortung“ durch Deutschland, die auch militärisch wahrgenommen werden müsse. „Mit solchen Äußerungen soll die Bevölkerung offenbar auf eine Abkehr von der verfassungsrechtlich festgelegten Friedensstaatlichkeit eingestimmt werden. Nach Art. 87 a GG sind die deutschen Streitkräfte auf die Landesverteidigung beschränkt. Der Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes ist inzwischen aber völlig entgrenzt, Entscheidungen über militärisches Engagement der Bundesrepublik werden willkürlich und interessengeleitet getroffen“, erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha, Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union. Der Schutz der in den Krisenherden der Welt leidenden Bevölkerung sei Aufgabe der UNO, nicht aber sich selbst mandatierender Zweckbündnisse einzelner Staaten, die bei anderen, nicht weniger gravierenden Menschenrechtsverletzungen oftmals wegsehen, ergänzte Kutscha.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Carola Otte, Humanistische Union, Bundesgeschäftsstelle, info@humanistische-union.de, Tel.: 030 – 2045 0256

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