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Themen / Rechtspolitik

Hessen: Reform der Landes­ver­fas­sung

16. Februar 2017

Seit März 2016 erarbeitet eine vom Hessischen Landtag eingesetzte Enquetekommission Vorschläge zur Erneuerung der Hessischen Landesverfassung. Der „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ soll die Landesverfassung aus dem Jahr 1946 in mehreren Bereichen überarbeiten (s. Einsetzungsbeschluss in Drs. 19/2566 v. 10.11.2015):

Hessen: Reform der Landesverfassung

  • Stärkung der Anerkennung des Ehrenamts
  • Abschaffung der Todesstrafe
  • Überprüfung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Volksbegehren und Volksentscheiden
  • Überprüfung der Regelung zum passiven Wahlalter

Die Kommission soll auf eine angemessene Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft und eine breite Partizipation der Bürger achten.

Zu den verschiedenen Themenschwerpunkten hat der Verfassungskonvent mehrere Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Für eine Anhörung am 16.2.2017 gab Vorstandsmitglied Martin Kutscha eine Stellungnahme ab, die sich v.a. mit der Aufnahme des Subsidiaritätsprinzips sowie den wirtschafts- und sozialpolitischen Staatszielbestimmungen befasst.

Die Stellungnahme kritisiert, dass mit der Verankerung des Subsidiaritätsprinzips ein Abbau wesentlicher Staatsfunktionen zu befürchten wäre, der nicht mehr zeitgemäß sei. Einerseits steigen die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Vorsorge- und Fürsorgeleistungen des Staates (etwa beim Schutz vor terroristischen Gefahren, vor der Umweltverschmutzung …); außerdem habe sich die Politik der weitgehenden Privatisierung öffentlicher Aufgabenbereiche der Daseinsvorsorge als ineffizient erwiesen und verschärfe zudem die soziale Ungleichheit.

Anhand des Sozialstaats und des Umweltschutzes plädiert Kutscha für die Beibehaltung bzw. Erweiterung der Staatszielbestimmungen in der Verfassung: Die Staatsziele seien hilfreiche Gegengewichte zu Individualrechten wie der Berufsfreiheit, der Freiheit des Eigentums; zudem ließen sich daraus im Einzelfall sogar individuelle Rechtsansprüche ableiten (wie bei der Sicherung des Existenzminimums).

Informationen zur Arbeit der Enquetekommission und den bisherigen Beratungen bzw. Sachverständigen-Anhörungen unter: https://hessischer-landtag.de/content/verfassungskonvent.

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