Beitragsbild Niedersachsen: Verschleierungsverbot für Schülerinnen
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Nieder­sach­sen: Verschlei­e­rungs­verbot für Schüle­rinnen

21. Juli 2017

Kirsten Wiese

Der Landtag in Hannover berät derzeit über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). In § 58 Abs. 2 NSchG soll eine Mitwirkungspflicht für alle Schülerinnen und Schüler verankert werden, die lt. Gesetzesbegründung vor allem darauf zielt, die Vollverschleierung von Schülerinnen zu verbieten.

Niedersachsen: Verschleierungsverbot für Schülerinnen

Der Entwurf folgt auf eine jüngst vom Bundestag verabschiedete Reform mehrerer Gesetze zum Verbot der Vollverschleierung im Öffentlichen Dienst, im Straßenverkehr und weiteren Bereichen, mit denen ein angeblich aus dem Grundgesetz abzulesendes Prinzip der „Kommunikation mit offenem Antlitz“ durchgesetzt werden soll.

Zu dem Gesetzentwurf hat Kirsten Wiese im Namen der HU Stellung genommen. Sie bezweifelt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, da in Niedersachsen nur sehr wenige vollverschleierte Schülerinnen bekannt sind, die die Schulen bisher nicht vor unlösbare Probleme stellten. Zudem bezweifelt sie die Angemessenheit der vorgeschlagenen Lösung, da ein Schulverweis verschleierter Schülerinnen kaum im Interesse der Gesellschaft und die gesetzliche Vorschrift auch zu unbestimmt sei, weil sie alle Formen der verweigerten Mitarbeit von Schüler/innen sanktioniere.

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