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Wider die Klein­mü­tig­keit

Mitteilungen22005/2013Seite 16-18

Mitteilungen Nr. 220 (1/2013), S. 16-18

Müssen wir uns jetzt sogar von  türkischstämmiger Seite Kleinmütigkeit vorwerfen lassen, wie in dem Essay im SPIEGEL (51/2012) mit dem Titel „Akt der Unterwerfung“ von der islamkritischen Soziologin Necla Kelek geschehen? Wenn ich an den Beitrag von Jutta Roitsch-Wittkowsky denke, wohl zu recht. Nun richtet sich der Essay von Fr. Kelek an erster Stelle an unsere Politiker, aber ihr Vorwurf trifft uns noch viel massiver. Ihr grundsätzlicher Vorwurf lautet: „Es wird fortan legal sein, was bisher undenkbar war, nämlich dass das Grundrecht auf Unversehrtheit der Person einem wie immer auch begründeten religiösen Ritual und dem ‚Kindeswohl’ geopfert wird.“  Sie führt u.a. aus, dass es den  Politikern um eine falsch verstandene Toleranz ginge, weil „man … selbst nicht mehr (weiß), was man will, und legt sich deshalb weder mit den jüdischen noch mit den muslimischen Funktionären an … Außerdem stehen Wahlen vor der Tür …“

Politiker wollen wieder gewählt werden, das heißt, sie müssen sich allen gesellschaftlichen Gruppen als wählbar anbieten, wobei man sich allerdings fragen muss, ob nicht auch Politiker in der Lage sein müssten, sich auch von übergeordneten Gesichtspunkten leiten zu lassen.

Mehr aber trifft der Vorwurf von Fr. Kelek uns als Bürgerrechtsunion, die sich für die Werte von Humanismus und Aufklärung einsetzt. Wir wollen nicht gewählt werden und müssen nicht auf religiöse Empfindlichkeiten Rücksicht nehmen. In der HU doch „sollte man wissen, was man will.“ Ich denke nicht, dass es unsere Aufgabe ist, wie Jutta Roitsch-Wittkowsky schreibt, darüber nachzudenken, „wie aber ein Erwachsenwerden, ein Hineinwachsen in eine Religion mit und ohne feste Rituale erreicht werden kann ohne ein aktives Leben der Religion im Alltag der Familie und durch die Vermittlung der Eltern …“ Das ist nicht unser Thema und hat uns auch gar nicht zu interessieren.

Es gibt sicher viele Interpretationen über Humanismus und Aufklärung, aber es gibt eine prinzipielle Aussage und einen Grundkonsens, die von uns allen so gesehen werden müssen, sonst könnten wir uns selbst nicht mehr in die Augen sehen: Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Und daraus logisch folgend: Alle Rechte und Freiheiten des Einzelnen haben dort ihre Grenze, wo sie jemand anderen in seinem Recht und seiner Freiheit schaden und einschränken. Diese Kernaussage kann nicht auf Kosten eines falschen Verständnisses für die Eigentümlichkeiten von Religionen aufgegeben werden. Ich denke, wir haben da eine gewisse „Wächterfunktion“, wenn wir ernst genommen werden wollen. Die „ungehinderte Entfaltung aller weltanschaulichen … Auffassungen in gegenseitiger Achtung und der Gebrauch der vom GG garantierten Rechte und Freiheiten ohne Furcht von Nachteilen“, heißt nicht, die Art von Religionsfreiheit zu akzeptieren, die das Selbstbestimmungsrecht (dazu gehört im besonderem Maße die körperliche Unversehrtheit) des Einzelnen verletzt. [1]

In diesem Zusammenhang passt auch nicht der Begriff der „Säkularen Vernunft“. Für mich persönlich ist der Begriff eine Tautologie, denn Vernunft ist per se säkular. Allerdings gibt es Gläubige, für die Religion und Vernunft kein Widerspruch ist. Auch wenn ich dem nicht zustimme, muss ich das akzeptieren. Aber ich muss nicht akzeptieren, dass unser Grundkonsens aufgegeben oder missachtet wird.

Eine „Wächterfunktion“ einzunehmen, wie ich es genannt habe, hat nichts mit Arroganz und Überheblichkeit zu tun, sondern es ist eine besondere Aufgabe, auf die Einhaltung der humanistische Werte der Aufklärung zu „achten“, ohne die ein gleichberechtigtes menschliches Miteinander nicht möglich ist, insb. in einer Zeit, in der vielleicht die „postsäkulare Wende  ja gewollt“ ist, wie Necla Kelek kritisch in ihrem Essay anmerkt.

Das scheint Jutta Roitsch-Wittkowsky nicht verstanden zu haben, wenn sie schreibt: „Zum Respekt unter Gleichen gehört auch, religiöse Vorschriften, Bräuche und Traditionen erst einmal zu achten und nicht eigene Werte gegen andere Werte durchzusetzen.“ Es handelt sich eben nicht um Respekt unter Gleichen. Die HU ist keine Religionsgemeinschaft, für uns gelten allgemein menschliche Werte und nicht spezifisch religiöse. Zu diesen allgemein menschlichen Werten  gehört eben auch das Recht auf Religionsfreiheit, für jede Religion. Das war ja nicht immer so, wie wir aus der Geschichte des sog. „christlichen Abendlandes“ wissen. Es ist schließlich denjenigen zu verdanken, die sich für die Werte der Aufklärung eingesetzt haben, dass es auch Religionsfreiheit gibt. Also seien wir nicht kleinmütig, sondern stolz darauf, dass wir der Tradition der Aufklärung angehören und seien ihrer würdig.

Deshalb sollten wir keinesfalls ein Gesetz akzeptieren, das die körperliche Unversehrtheit nicht mehr als nicht verhandelbares Menschenrecht achtet. Man muss wohl Necla Kelek recht geben, wenn sie schreibt, dass damit „ein Stück der aufgeklärten Zivilgesellschaft zu Ende“ geht, zumindest ist es ein eindeutiger Rückschritt.

Auch unser Vorstand war kleinmütig und hat aus falscher Furcht, religiöse Minderheiten auszugrenzen, dem Elternrecht den Vorrang gegeben. Das ist die falsche Signalwirkung für all die Menschen, die es auch in den religiösen Gemeinschaften gibt, die sich Hoffnung auf die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen nach einem selbst gewählten und selbstbestimmten Leben in Freiheit machen. Es ist auch die falsche Signalwirkung für diejenigen, die sich von der HU Unterstützung erhoffen, in der Erzielung von Fortschritten in der Trennung von Staat und Kirche.

Wenn schon der demokratische Staat, der doch auf den Prinzipien der Menschenrechte beruhen sollte, sich auf deren Aushöhlung einlässt, was schlimm genug ist, um so schlimmer ist es, wenn die HU, deren Ziel doch die Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte ist, dem auch noch zustimmt. Im Übrigen, was die politischen Auswirkungen der Rechtswidrigkeit von Beschneidungen angeht, muss die Missachtung eines Gesetzes außerdem nicht immer und unbedingt zu einer strafrechtliche Verfolgung führen. Am Ende ihres Essays beschreibt Necla Kelek die Möglichkeit der Duldung von Beschneidung: „Eine solche Duldung von Beschneidung wäre eine Möglichkeit gewesen, die das viel zitierte Kindeswohl, die freie Ausübung von Religion und die Unverletzlichkeit der Person die Waage gehalten hätte. Stattdessen hat man sich entschieden, die Vorhaut des Kindes um Gottes willen zu opfern, wenn es die Eltern oder ihre Religion wollen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung zur Namensdiskussion. Aus meinen Ausführungen ist sicher ersichtlich geworden, dass die Erhaltung des Begriffs ‚Humanismus’ in unserem Namen eine „Conditio, sine qua non“ ist. Ich kann mir daher auch nicht vorstellen, dass im Namen unserer Bürgerrechtsorganisation der Begriff ‚Humanismus’ fehlen könnte. Immerhin ist die Mehrheit der HU auch der Meinung. Also lassen wir es dabei.

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