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Wie autoritäre Staat­lich­keit die Eindämmung der Pandemie behindert

In: vorgänge Nr. 233 (1/2021), S. 119 – 124

Auch wenn die aktuelle Covid-19-Pandemie für Deutschland (hoffentlich) bald ausläuft – die politischen und sozialen Verwerfungen, zu denen diese Pandemie geführt hat, werden uns noch einige Jahre beschäftigen. Dazu gehört auch die Frage, wie eine demokratie- und rechtsstaatskonforme Pandemie-Politik aussehen könnte. Den bisherigen Ansatz der Bundes- und Landesregierungen jedenfalls kritisiert Ingmar Kumpmann als obrigkeitsstaatlich und ineffizient.

Die Corona-Pandemie dominiert seit über einem Jahr das Leben. Die Bekämpfung der Pandemie durch Eindämmung der Infektionen war und ist dringend notwendig. Die Umsetzung erfolgte dabei von Anfang äußerst autoritär. In diesem Text soll die These begründet werden, dass in der Corona-Krise das autoritäre Auftreten des Staates nicht nur im Konflikt mit freiheitlichen Werten steht, sondern auch wichtige Potenziale zur Eindämmung der Pandemie ungenutzt lässt.

Alle sollen einer Meinung sein

Eine pluralistische Gesellschaft zeichnet sich durch Vielfalt der Lebensstile und der Meinungen aus. Ihr Funktionieren darf nicht davon abhängen, dass alle das Gleiche wollen und tun. Die Herausforderung durch eine Pandemie, deren Eindämmung Verhaltensänderungen sehr vieler Menschen erfordert, führt deshalb eine Gesellschaft mit freiheitlichem Anspruch in ein Dilemma.

Die Politik formulierte früh die Forderung, bei der Pandemiebekämpfung müssten alle mitmachen. So sagte Angela Merkel in ihrer Fernsehansprache am 18. März 2020: „Ich glaube fest daran, dass wir diese Aufgabe bestehen, wenn wirklich alle Bürgerinnen und Bürger sie als IHRE Aufgabe begreifen. […] Es kommt auf jeden an.“[1] Mit der Forderung, „wirklich alle Bürgerinnen und Bürger“ müssten mitmachen, geht einher, dass die Pluralität in der öffentlichen Debatte zwar nicht verboten, aber doch erkennbar unerwünscht ist. In derselben Fernsehansprache sagte die Kanzlerin: „Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen, die wir immer auch in viele Sprachen übersetzen lassen.“ Und der Virologe Christian Drosten gab in einem Video des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für (seiner Ansicht nach) verlässliche Informationsquellen über die Infektion, um dann hinzuzufügen: „Verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Professoren oder Doktoren, die nur weil sie Mediziner sind, für sich beanspruchen, Ahnung von diesen Dingen [zu] haben.“[2]

Medienwissenschaftler fanden (insbesondere für die erste Zeit der Pandemie) in den dominierenden Medien einen Mangel an Pluralität der Meinungen.[3] Abweichende Meinungen kommen dort wenig zu Wort und werden oft diskreditiert.

Es schadet der Glaubwürdigkeit von Regierungsinformationen wie von Wissenschaft enorm, wenn erkennbar ist, dass kein Diskurs über abweichende Meinungen gesucht wird und diese stattdessen aus der öffentlichen Debatte verdrängt werden sollen. Erkenntnis erfordert Zweifel, Widerspruch und Debatte. Wissenschaftliche Forschung erfordert die vorurteilsfreie Prüfung alternativer Hypothesen. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Erkenntnisse gewinnen, die auch zu gut begründeten Handlungsempfehlungen führen. Gerade weil die Bekämpfung der Pandemie breite Unterstützung in der Gesellschaft erfordert, darf ihre Legitimation nicht durch eine Einschränkung der Meinungsvielfalt untergraben werden. Nur durch Überzeugung können Freiheit und die Beteiligung sehr vieler Menschen an der Infektionseindämmung miteinander vereinbar werden.

Die Politik entscheidet über die Grundrechte

Seit Beginn der Pandemie verfolgt die Politik das Ziel, Infektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen und so das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegenüber dieser besonderen Gefahr zu schützen. Andere Gesundheitsgefahren und andere Grundrechte stehen dahinter zurück. Dabei konzentrieren sich die Maßnahmen auf eine detaillierte Reglementierung von Privatleben und Freizeit, während für Unternehmen und Berufsleben nur wenige Einschränkungen gelten.

Beschlossen wurden Schließungen von Großveranstaltungen, Clubs, Gastronomiebetrieben, Läden, Schulen und Kitas, Versammlungsverbote, die Abstands- und Maskenpflicht, die Festlegung, wer wie viele andere Personen wo treffen darf, Bewegungseinschränkungen, Reiseverbote und Ausgangssperren. Im Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde noch nie so tief in Grundrechte eingegriffen.

Eigentlich müssten die tiefsten Grundrechtseingriffe auch am sorgfältigsten geprüft, am intensivsten durch demokratisch legitimierte Gremien beraten und durch die meisten Kontrollmechanismen eingegrenzt werden. Tatsächlich wurden diese massiven Freiheitseinschränkungen von März 2020 bis April 2021 von einer informellen Zusammenkunft der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer in sogenannten „Beschlüssen“ festgelegt, die anschließend in bloßen Verordnungen der Landesregierungen präzisiert und umgesetzt wurden. Das alle paar Wochen stattfindende Verfahren folgte einem Ritual, bei dem nach stundenlangen Geheimverhandlungen die Kanzlerin und zwei Chefs von Landesregierungen die neuen Beschlüsse zu Infektionsschutzmaßnahmen und Grundrechtseinschränkungen vor der Presse verkündeten. Dieses Verfahren hatte nichts mehr mit der Ordnung des Grundgesetzes zu tun und machte die Grundrechte in beispielloser Weise zum Spielball von Politikerinnen und Politikern. Der entstandene Schaden für die Grundrechte und für das Vertrauen in die rechtsstaatliche Ordnung ist immens.

Mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes im April 2021 wurde die Beschlussfassung über Corona-Maßnahmen in entscheidendem Maße vom Bundestag wahrgenommen und damit auf die Bundesebene verlagert. Massive Grundrechtseingriffe treten jetzt durch dieses Bundesgesetz bei bestimmten Infektionszahlen automatisch in Kraft. Das Gesetz wurde vom Parlament im Eilverfahren innerhalb von wenigen Tagen beschlossen.

Das obrigkeitliche Verfahren schafft eine hohe Erwartungshaltung gegenüber der Führung. Grundrechte und Gewaltenteilung beruhen gerade auf der Erkenntnis, dass keine Elite besser weiß, was für die Menschen gut ist, als die Menschen selbst. Die demgegenüber etablierte Entscheidungsmacht der Regierenden über Grundrechte und Freiheiten impliziert einen Anspruch auf Kompetenz, dem die Führungspersonen nicht gewachsen sind. Entsprechend scharf wird die Kritik einer ansonsten unkritischen Öffentlichkeit bei politischen Fehlentscheidungen.

Es liegt eine große Aufgabe darin, die Grundrechte wieder in ihre grundlegende und die Politik bindende Rolle einzusetzen. Hier ist eine kritische Zivilgesellschaft gefragt, auf die grundlegende Bedeutung der Grundrechte immer wieder hinzuweisen und die Aufarbeitung der Entscheidungsprozesse einzufordern.

Der Staat erlässt detail­lierte Vorschriften und droht mit Strafen

Die Corona-Maßnahmen setzen stark auf Vorschriften und beruhen damit auf der Annahme, dass der Infektionsschutz vom Staat gegen die Menschen durchgesetzt werden muss. Im Hintergrund steht der Gedanke, dass Menschen nicht von allein das Notwendige tun, um die für alle bedrohliche Pandemie einzudämmen. Mangelnde Rationalität, fehlende Informationen oder eigene Interessen könnten Ursachen sein, weshalb Menschen nicht freiwillig ausreichend zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Unternehmen, die auf Märkten bestehen müssen, können unter dem Wettbewerbsdruck kaum von allein aufwändigere Infektionsschutzmaßnahmen oder gar Schließungen vornehmen, wenn der Staat diese nicht für alle gleichermaßen anordnet.

Der vermutete Mangel an weitsichtigem Handeln der Menschen rechtfertigt nur dann staatliche Eingriffe, wenn der Staat es besser macht. Allerdings ist auch der Staat in seinem Handeln oft irrational und von Interessen beeinflusst. So spiegeln sich in den staatlichen Corona-Regeln vor allem die Kräfteverhältnisse verschiedener Lobbygruppen: besonders die Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes im Berufsleben (und auf dem Arbeitsweg) macht dies sichtbar.

Im März 2020 stand die Gesellschaft in Deutschland in der ersten Welle der Pandemie, auf die am 22. März 2020 mit einem harten Lockdown reagiert wurde und die relativ schnell abebbte. Studien, darunter Berechnungen des Robert-Koch-Instituts, ergaben jedoch, dass die Trendwende der Neuinfektionen bereits vor Inkrafttreten des Lockdowns stattfand.[4] Neben der bereits früher verfügten Absage von Großveranstaltungen hatte sich das Verhalten der Menschen schon ohne staatliche Anweisung so verändert, dass das Infektionsgeschehen zurückging. Umgekehrt können auch staatliche Vorschriften erfolglos bleiben, wenn die Menschen sie nicht einsehen und nicht beachten, weil ihnen die Überzeugungskraft fehlt.

Während im Wettbewerb stehende Unternehmen strukturell nicht in der Lage sind, ohne staatliche Anordnung weitgehende Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, ist der Infektionsschutz bei den einzelnen Menschen von deren Engagement abhängig. Der Corona-Politik fehlt das Zutrauen in die Menschen. Die Corona-Vorschriften regeln detailliert, wie viele Personen aus wie vielen Haushalten sich treffen dürfen, auf welchen Straßen Masken zu tragen sind, wer sich wo aufhalten oder verweilen darf, was ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist usw. Je ausgetüftelter solche Regelungen sind, desto unklarer ist ihre Herleitung aus epidemiologischen Erkenntnissen. Der Verstoß wird von den Ämtern verfolgt und bestraft. Dies fördert eine Mentalität, bei der weniger die sinnvolle Infektionsvermeidung als vielmehr die Frage, was gerade erlaubt ist, in den Mittelpunkt rückt. Statt mitzudenken werden die Menschen viel zu sehr nur zum reinen Befolgen der Vorschriften erzogen – oder zu undurchdachtem Widerstand aus Prinzip.

Der Infektionsschutz erfordert ein bestimmtes Verhalten (insbesondere Vermeidung physischer Kontakte in Innenräumen). Verhaltensänderungen sind für einen längeren Zeitraum nur erreichbar, wenn die Menschen von dem Sinn überzeugt sind. Dies erfordert Aufklärung, Erläuterung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, Beteiligung und Diskussion. Dafür müssen kritische Nachfragen gerade erlaubt sein und dürfen nicht diffamiert werden. Keine Vorschrift kann die Überzeugung ersetzen. Begründete Überzeugung erfordert aber Mitdenken, Transparenz, offene Debatte, Informationen und die allen Menschen zugängliche Abwägung von Argumenten. Die Herleitung von Verhaltensregeln aus dem medizinischen Wissensstand muss nachvollziehbar sein, damit diese überzeugen können.

Ein Vorbild könnte die Bekämpfung von HIV/Aids in den 1980er und 1990er Jahren sein. Die Aidshilfen entstanden als Selbsthilfeorganisationen der Betroffenen und hatten daher von Anfang an einen unterstützenden und keinen repressiven Charakter. Durch Argumente ohne Strafandrohung konnten sie Menschen überzeugen, ihr Verhalten zu ändern (also vor allem Safer Sex zu praktizieren) und damit die Ausbreitung des Virus eindämmen, noch bevor wirksame Medikamente zur Verfügung standen. Ihr Erfolg lag gerade darin, nicht durch Vorschriften und Drohung mit Strafen, sondern mit Argumenten und aus einem Geist der Solidarität heraus zu kommunizieren.

Die Behörden trauen den Menschen nicht

Die Nachverfolgung von Infektionsketten ist ein wichtiges Element der Infektionsbekämpfung. Es gehört zu autoritärer Staatlichkeit, sich diese nur als Überwachung der Menschen durch die Gesundheitsämter vorstellen zu können. So wurde das Ziel, die Infektionen unter 50 Fälle je 100.000 Einwohner in sieben Tagen zu drücken, damit begründet, dass nur unterhalb dieser Zahl die Gesundheitsämter Infektionsketten nachverfolgen könnten.

Es könnte jedoch sein, dass die Nachverfolgung durch Gesundheitsämter darunter leidet, dass viele Menschen nicht kooperieren, weil sie befürchten vom Amt ermahnt und bestraft zu werden. Eine kontrollierende und strafende Behörde wird bei vielen Menschen nicht auf Kooperation stoßen und deshalb ihre Aufgaben nur schlecht erfüllen können.

Die betroffenen Menschen selbst können möglicherweise Infektionsketten viel besser nachverfolgen, indem sie im Falle einer Corona-Diagnose das Naheliegende tun und ihren Mitmenschen, die sie in den letzten Tagen getroffen haben, Bescheid geben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Statt den Umweg über das Gesundheitsamt zu nehmen, informieren sich die Menschen direkt gegenseitig. Die Nachverfolgung ist dann bei jeder Inzidenz möglich. Sie verliert den autoritären Charakter staatlicher Kontrolle und wird nicht durch staatliche Strafandrohung gebremst. Doch diese Form der Selbsthilfe spielt in der Kommunikation der Regierung, der Wissenschaft und der Medien keine Rolle.

Man könnte argumentieren, dass die Nachverfolgung von Infektionsketten ohnehin nicht gelingt, weil diese im Einzelfall den Interessen von Menschen widerspricht. So kann eine erkannte Infektion zu Quarantänepflichten oder einem zeitweisen Verbot der Berufsausübung führen und damit Menschen in beträchtliche Schwierigkeiten bringen. Der Einwand ist richtig, trifft dabei auf die Nachverfolgung durch Ämter besonders zu. Eine selbstorganisierte Nachverfolgung ist von dem genannten Problem nicht frei, aber weit weniger betroffen und dürfte deshalb erfolgreicher sein.

Auch bei der Nutzung von Antigen-Schnelltests war monatelang das Misstrauen des Staates gegenüber den Menschen spürbar. Mit Schnelltests lässt sich ziemlich unkompliziert die aktuelle Infektiosität einer Person testen. Sie sind nicht ganz so genau wie die PCR-Tests, aber viele Infektionen lassen sich dadurch aufdecken, insbesondere in der infektiösen Phase. Da sie billiger und einfach handhabbar sind, bieten sie sich zur Anwendung durch die Menschen selbst an. Aus der Kombination von Selbsttests mit der Möglichkeit, eigenständig Infektionsketten nachzuverfolgen, ergibt sich die Chance, dass durch Selbstorganisation der Menschen ein wichtiger Beitrag geleistet wird, um einen großen Teil des Infektionsgeschehens zu diagnostizieren und einzudämmen. Doch dieser Ansatz passt nicht zu einer Politik, die den Menschen nicht traut und sie überwachen will. Auch wurde argumentiert, dass Schnelltests mit Abstrichen im Nasen-Rachen-Raum nur von medizinischen Fachkräften durchgeführt werden könnten.

Inzwischen gibt es leichter durchzuführende Schnelltests, bei denen der Abstrich von der Person selbst in der vorderen Nase genommen wird. Diese Selbsttests wurden erst am 1. Februar 2021 für den Verkauf an Laien zugelassen. Darin liegt ein großer Fortschritt, da diese Selbsttests nun im Supermarkt verkauft werden und für die Menschen niedrigschwellig verfügbar sind.

Fazit

Im Kampf gegen das Corona-Virus tritt der Staat autoritär auf. Gelegentlich wird dies damit begründet, dass man nur so das Virus eindämmen könne. Aber die Eindämmung von Infektionen erfordert gerade Beteiligung und Engagement der Menschen. Diese erreicht man nicht durch Einschränkung der Debatte, Vorschriften, Kontrolle und Strafandrohung, mit Abbau von Grundrechten und von demokratischen Prozessen. Sie erfordern Freiwilligkeit, Information, Argumente und pluralistische Debatte, ein demokratisches Verfahren und die Bindung von Regierungen und Gesetzgebung an die Grundrechte in ihrer Gesamtheit. Instrumente der Selbsthilfe, wie Selbsttests und die Nachverfolgung von Infektionsketten durch die Menschen selbst, können einen wichtigen Beitrag leisten. Autoritäre Staatlichkeit steht nicht nur im Widerspruch zur Freiheit, sondern lässt auch wichtige Potenziale zur Eindämmung der Pandemie ungenutzt.

DR. INGMAR KUMPMANN studierte Volkswirtschaft und Philosophie und promovierte über den Sozialstaat in der Globalisierung. Er arbeitete an den Universitäten Hohenheim und Göttingen, am Institut für Wirtschaftsforschung Halle und bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Aktuell arbeitet er beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Anmerkungen:

1 S. https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/fernsehansprache-von-bundeskanzlerinangela-merkel-1732134.

2 S. https://www.facebook.com/bmg.bund/videos/verl%C3%A4ssliche-quellen/1656682247831862/.

3 Vgl. Klaus Meier und Vinzenz Wyss: Journalismus in der Krise: die fünf Defizite der Corona-Berichterstattung, 9. April 2020, in: https://meedia.de/2020/04/09/journalismus-in-der-krise-die-fuenf-defizite-der-corona-berichterstattung/; 1 Jahr Corona und wir: Meinung! Wie das Virus die Berichterstattung bestimmt, 2. März 2021, https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburgvorpommern/1-Jahr-Corona-und-wir-Meinung-Wie-Virus-die-Berichterstattung-bestimmt,einjahrcoronaundwirinmv108.html.

4 Vgl. Matthias an der Heiden, Osamah Hamouda: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARSCoV-2-Epidemie in Deutschland – Nowcasting, in Robert-Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 17/2020, S. 10-16, (23. April 2020), https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/17_20.pdf?__blob=publicationFile; Thomas Wieland: Brachte die Kontaktsperre ab 23. März die Corona-Trendwende in Deutschland? (25. Mai 2020). In: https://www.oekonomenstimme.org/artikel/2020/05/brachte-die-kontaktsperre-ab-23-maerz-die-corona-trendwende-in-deutschland/https://www.oekonomenstimme.org/artikel/2020/05/brachte-die-kontaktsperre-ab-23-maerz-die-corona-trendwende-indeutschland/.

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