Themen / Innere Sicherheit

Baden-Würt­tem­berg: Auswertung von Daten der Verfassten Studie­ren­den­schaft durch den Verfas­sungs­schutz

23. Mai 2019

In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 14-15

Im Rahmen des Vereinsverbotsverfahrens gegen linksunten.indymedia.de beschlagnahmte das Landeskriminalamt im August 2017 eine Festplatte, die ein verschlüsseltes Backup von Daten der Verfassten Studierendenschaft Freiburg (VS) enthielt – darunter die persönlichem Daten aller Studierenden und Personaldaten. Diese Festplatte befand sich aus Sicherheitsgründen bei einem Mitarbeiter der VS, gegen den im Rahmen des Verbotsverfahrens ermittelt wurde.
Nach dem Hinweis, dass unter den beschlagnahmten Datenträgern auch einer der VS sei, wurde dieser zwar zurückgegeben. Eine Kopie wurde aber zur Auswertung an das Bundesamt für Verfassungsschutz übergeben, da ein Zusammenhang zum Verbotsverfahren „nicht von vornherein ausgeschlossen werden“ könne. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat ausgerechnet den Verfassungsschutz mit der Auswertung beauftragt, der aber bisher nicht die Verschlüsselung knacken konnte.

Dagegen wehrte sich die VS, vertreten durch Dr. Udo Kauß, vor dem VG Freiburg. Dieses hielt das Vorgehen jedoch für zulässig, da es zwar „nicht naheliegend“ sei, aber doch „im Bereich des Möglichen“ liege, dass der Datenträger beweiserhebliche Daten enthalte. Die Entscheidung des  dagegen angerufenen VGH Baden-Württemberg steht seit einem Jahr aus. In den gegen das BMI und das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichteten Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg ist im Januar 2019 Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.

Ein ausführlicher Bericht über diese Vorgänge erscheint mit dem Beitrag „Studierendendaten unter Generalverdacht“ von Benjamin Gremmelspacher im Grundrechte-Report 2019. Außerdem fand im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Tacheles im Juli 2018 eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema statt, deren Aufzeichnung auf YouTube eingesehen werden kann:

https://youtu.be/Dib1QG1RkZc

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