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Bayern: Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof (VGH) will städtischen BDS-Be­schluss kippen

In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 32

Die Humanistische Union Bayern engagierte sich auf vielfältige Weise gegen den Münchner Stadtratsbeschluss vom 13.12. 2017, der die Vermietung aller städtischen oder städtisch geförderten Räume für Veranstaltungen untersagt, wenn dort die Rede auf die Boykottbewegung BDS (Boykott, Desinvestment, Sanktionen) kommen könnte.

Die Stadt München weigerte sich zum Beispiel, für ein Streitgespräch mit dem Titel „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen“ einen Veranstaltungsraum zu vermieten (siehe hierzu den Bericht http://suedbayern.humanistische-union.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/back/2019-1/article/meinungsfreiheit-in-gefahr/).

Wir sehen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit Art. 5 GG verletzt, deshalb unterstützen wir die Klage eines Münchner Bürgers. Die mündliche (Berufungs-)Verhandlung am 27. Mai 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) lässt hoffen, dass der Beschluss gekippt wird. Das Gericht sieht die Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt.

Der vorsitzende Richter am bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass

  • der VGH die Klage von Klaus R. in der Hauptsache für berechtigt hält,
  • Art. 5, Grundgesetz, zu schützen ist. D.h. zu welchen Themen in städtischen Raumen diskutiert wird, kann nicht der Stadtrat qua Beschluss bestimmen,
  • einer Erweiterung des Klägerkreises (vom Kläger aufgrund seines Alters vorgeschlagen) nicht entsprochen wird,
  • er der Argumentation der Stadt zur Nutzungswidmung des Stadtmuseums folgt, aber die Nutzung anderer Räume (öffentlicher Einrichtungen) von der Stadt zuzulassen sind,
  • wegen seiner überregionalen Bedeutung die Entscheidung, was antisemitisch ist, auf höchstrichterlicher Ebene entschieden werden sollte.
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