Publikationen / Mitteilungen / Mitteilungen Nr. 238

Bericht: Präsen­ta­tion Grund­rech­te-Re­port

Mitteilungen23805/2019Seite 6 - 7
von HU und Redaktion GRR

Präsentation des neuen Grundrechte-Reports am 23.5.2019 in Karlsruhe

In: Mitteilungen 238 (1/2019), S. 6 – 7

Am 23.05.2019 wurde der alljährliche „alternative Verfassungsschutzbericht“ – der Grundrechte-Report – in Karlsruhe vorgestellt.

Dr. Gregor Gysi – auch Autor des Einleitungsartikels zu „70 Jahre Grundgesetz“ – stellte mit diesen Worten den Grundrechte-Report vor: „Das Grundgesetz braucht auch 2019 den Grundrechte-Report, der mit einer Vielzahl von Beispielen, wie in unserem Land verfassungsmäßige Grundrechte missachtet und eingeschränkt werden, mahnt, nicht nachzulassen im Einsatz für deren Schutz und Verteidigung. 70 Jahre Grundgesetzpraxis zeigen, dass wir die Grundrechte in ihrer Substanz nur bewahren können, wenn wir sie auch ausbauen. Wir brauchen im Grundgesetz und in Europa einklagbare soziale Grundrechte, weil heute die immer tiefere soziale Spaltung in Deutschland, Europa und weltweit für immer größere Bevölkerungsgruppen Grundrechte beschneidet, zum Teil sogar ausschließt“.

Wie jedes Jahr nahmen an der Präsentation des Grundrechte-Reports Menschen teil, deren Fälle der aktuelle Grundrechte-Report behandelt:

Vera Egenberger klagte erfolgreich gegen die Praxis der Kirchen, Arbeitsstellen für Kirchenmitglieder zu reservieren: In ihrem Klageverfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt die Möglichkeiten kirchlicher Arbeitgeber deutlich begrenzt und damit der langjährigen Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) widersprochen, den Kirchen vielfach arbeitsrechtliche Diskriminierungen aus religiösen Gründen zu ermöglichen. Vera Egenberger erklärt dazu: „Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Beschäftigung ist ein durch die Europäische Union verbrieftes Recht. In Deutschland wiederum stellt man das Recht der Kirchen, sich selbst zu ordnen, über das Recht auf die individuelle Diskriminierungsfreiheit. Das war und bleibt weiterhin problematisch, wenn konfessionellen Arbeitgebern nicht durch die Gerichte verdeutlicht wird, wo die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen verlaufen“.

Der Rechtsanwalt Engin Sanli setzte sich als Anwalt für einen Mann aus Togo ein, der nach einem ersten, gescheiterten Versuch mit massivem Polizeieinsatz aus der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen abgeschoben wurde. Daraufhin erhielt Sanli Hass-Mails und Drohbriefe und wurde von führenden Politiker*innen gar als Teil einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ diffamiert. Mit dieser Erfahrung ist er nicht allein, aktuell geraten Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen wegen ihres Einsatzes für einen rechtsstaatlichen Umgang mit Geflüchteten mehr und mehr unter Druck.

Diese und viele weitere Problemfelder werden in 35 einzelnen Artikeln beleuchtet.

Mitglieder der HU bekommen den Grundrechte-Report wie jedes Jahr kostenlos zugesandt. Falls Sie zusätzliche Exemplare wünschen, können Sie sie über den Online-Shop der Humanistischen Union bestellen. Das Buch ist außerdem über den Buchhandel erhältlich.

nach oben