Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 223: Sport und Politik

Dieter Grimm life

in: vorgänge Nr. 223 (3/2018), S. 151-153

Dieter Grimm, „Ich bin ein Freund der Verfassung“. Wissenschaftsbiographisches Interview mit Oliver Lepsius, Christian Waldhoff und Matthias Roßbach, Mohr Siebeck Verlag Tübingen 2017, 326 S., 29,- Euro, ISBN 978-3-16-155440-0

Das relativ neue Publikationsgenre „wissenschaftsbiographisches Interview“ bietet eine gute Alternative zu den herkömmlichen Autobiographien prominenter Politiker_innen oder Wissenschaftler_innen: Es ist meist lebendiger und damit leichter lesbar und lässt überdies manche Ecken und Kanten im Lebenslauf der interviewten Persönlichkeiten sichtbar werden, die ansonsten gerne weggebügelt werden. Nachdem eine solche Ehrung vor einigen Jahren bereits dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde zuteil wurde[1], bietet jetzt auch das Interview mit Dieter Grimm, ebenfalls Bundesverfassungsrichter a.D. und einer größeren Öffentlichkeit bekannter Wissenschaftler, eine kurzweilige und anregende Lektüre.

Grimm wurde 1937 in Kassel geboren; er entstammt einer konservativen Beamtenfamilie ohne akademischen Hintergrund: Sein Vater war Eisenbahnbeamter im gehobenen Dienst (S. 1). Schon in seiner Jugend entwickelte er Interesse an der Politik und zugleich ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein: Als Redakteur einer Schülerzeitung versuchte er, vor einer Wahlkampfrede des damaligen Bundeskanzlers Adenauer ein Interview mit diesem zu führen. „Ich war gut positioniert und schritt mit Block und Stift auf ihn zu. Wenige Meter vor dem Ziel wurde ich gepackt und zurückgerissen. Es waren seine Leibwächter, von deren Existenz ich nichts ahnte.“ (S. 18). Dass aus dem Interview nichts wurde, tat seiner Verehrung für Adenauer und die CDU indessen keinen Abbruch. Dies änderte sich allerdings bald, er entwickelte Sympathien für die spätere Brandt-Regierung, ohne allerdings selbst einer politischen Partei beizutreten.

In Frankfurt a. M. und Freiburg, später dann in Paris sowie an der Universität Harvard studierte Grimm Jura, allerdings nicht ohne ausgiebig den Blick über den Tellerrand der juristischen Disziplin schweifen zu lassen. „Mir ging es darum, politikwissenschaftliche Erkenntnisse für die Verfassungsinterpretation fruchtbar zu machen, nicht aber der Rechtswissenschaft den Rücken zu kehren.“ (S. 49). Mit seinem Plädoyer für eine politik- und sozialwissenschaftlich informierte Verfassungsauslegung vertrat Grimm damals noch eine Minderheitenposition, die durchaus Anlass für politische Verdächtigungen bot: Als er sich auf eine Professur für die einstufige, interdisziplinär angelegte Jurist_innenausbildung in Hannover bewarb, wurde die Berufungsliste der zuständigen Kommission zurückgegeben, weil, wie Zeitungsrecherchen ergaben, nach Ansicht der FDP alle drei Platzierten „orthodoxe Kommunisten“ waren (S. 96). Schließlich erhielt Grimm einen Ruf an die Reformuniversität Bielefeld, wo interdisziplinäre Wissenschaft einen hohen Stellenwert innehatte.

Von 1987 bis 1999 wirkte er dann als Richter am Bundesverfassungsgericht und konnte seine umfassenden Kenntnisse vor allem in der Rechtsprechung zu den Kommunikationsgrundrechten in Art. 5 Grundgesetz zur Geltung bringen. An dieser Stelle sollen beispielhaft nur seine Positionen zu drei – nach wie vor brisanten – verfassungsrechtlichen bzw. -politischen Problemkomplexen näher dargestellt werden: Überzeugend ist sein Plädoyer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Kritik an den kommerziellen Sendern. Grimm wendet sich entschieden gegen die Annahme, „dass der werbefinanzierte Rundfunk der demokratischere, nämlich an den Wünschen des ‚mündigen Bürgers’ ausgerichtete Rundfunk sei. Zwischen den Rundfunk und den Bürger schieben sich im kommerziellen Sektor ja die Bedürfnisse der Werbewirtschaft, die mit den Interessen der Bürger nicht identisch sind. Vor allem aber ist Mündigkeit keine Gegebenheit, die mit der Volljährigkeit eintritt, sondern eine ständig stützungsbedürftige Voraussetzung. Dem Rundfunk kommt dabei eine wichtige Funktion zu, deren Erfüllung jedoch in einem reinen Marktmodell nicht zu erwarten ist.“ Dies bedeute keineswegs Paternalismus, weil sich die staatliche Regulierung nur auf die Angebotsseite, nicht aber auf die Nutzerseite beziehe (S. 121).

Im Hinblick auf die anhaltende Krise der EU verweist Grimm zunächst richtig auf das Fehlen einer europäischen Öffentlichkeit. Er kritisiert die „schleichende Kompetenzerweiterung“ der EU-Organe und eine Konstitutionalisierung der Verträge vor allem durch die Rechtsprechung des EuGH (S. 250).[2] Um einer „Entfremdung“ der EU von ihren Bürgern entgegenzuwirken, empfiehlt er eine Stärkung der demokratisch legitimierten und verantwortlichen Organe Rat und Parlament gegenüber den exekutiven und judikativen Institutionen, also Kommission und Gerichtshof, sowie eine „Re-Politisierung von Entscheidungen hohen politischen Gewichts, die derzeit in einem nicht-politischen Modus fallen“ (S. 249). Aber würden, so bleibt zu fragen, institutionelle Reformen ausreichen, um die verlorene Akzeptanz der EU zurückzugewinnen? Erleben nicht viele Bürger und Bürgerinnen der Mitgliedstaaten die Realität des EU-Systems mit der Vormachtstellung Deutschlands als verantwortlich für Sozialdumping, für hohe Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse, für die Privatisierung ehemals staatlicher Bereiche der „Daseinsvorsorge“?3 Wäre deshalb nicht eine Abkehr von der neoliberalen Austeritätspolitik, wie sie insbesondere die deutschen Regierungen, aber auch der vielgerühmte „Europäer“ Macron betreiben, die überzeugende Antwort auf die Krise?

Voll zur Geltung kommt dann die politik- und sozialwissenschaftliche Expertise Grimms wieder in seiner Beurteilung der gegenwärtigen Entwicklung des Wissenschafts- und Hochschulwesens in Deutschland: Er kritisiert „den von der Wirtschaft ausgehenden, vom Staat weitergeleiteten und von den Universitätsleitungen nicht genügend bekämpften (das ist sehr zahm formuliert! M. K.) Druck auf die Wissenschaft, ein unternehmerisches Selbstverständnis zu entwickeln. Das Mittel, diesem Ansinnen Nachdruck zu verleihen, ist die Finanzierungsweise von Wissenschaft. Der Anteil der institutionellen Zuweisungen sinkt, während der Anteil projektabhängiger Zuweisungen wächst, die großenteils auf wettbewerblicher Basis vergeben werden…Wer kommerziell nutzbares Wissen versprechen kann, hat bessere Chancen als die Grundlagenforschung und die kleinen Fächer.“ (S. 281).

Einsichten solcher Art in die sozialökonomischen Hintergründe aktueller Entwicklungen wären auch anderen Richter_innen der für folgenreiche Entscheidungen verantwortlichen obersten Gerichtsbarkeit hierzulande zu wünschen!

Anmerkungen:

1. E.-W. Böckenförde, Wissenschaft, Politik, Verfassungsgericht, Berlin 2011.

2. Ausführlich in seinem Interview mit Rosemarie Will in vorgänge Nr. 220 (4/2017), S. 5 ff.

3. Vgl. dazu R. Land in vorgänge Nr. 220 (4/ 2017), S. 51 ff. u. 221/222 (1-2/2018), S. 179 ff.

nach oben