Themen / Innere Sicherheit

HU klagt gegen den Staats­tro­janer und die automa­ti­sche Daten­ana­lyse im Hessischen Polizei­ge­setz – dafür brauchen wir Ihre Unter­stüt­zung!

05. Juni 2019

Seit dem 4. Juli 2018 ist in Hessen ein neues Polizeigesetz in Kraft, welches den Einsatz sogenannter „Staatstrojaner“ durch die Polizei erlaubt. Die Polizei kann IT-Sicherheitslücken geheim halten und sie für Überwachungsmaßnahmen ausnutzen, statt darauf hinzuwirken, dass Sicherheitslücken geschlossen werden. Dies ist eine Verletzung des sogenannten IT-Grundrechts, das “Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme”.

Darüber hinaus schafft das neue Gesetz die Grundlage für die Nutzung der Software Hessendata, mit der die hessische Polizei Menschen und ihr Umfeld durchleuchten kann. Hessendata vereint Daten aus zahlreichen Polizeidatenbanken, wertet aber auch externe Daten, z.B. aus sozialen Medien aus. Wer im Fokus einer automatischen Datenanalyse steht, wird schnell zum gläsernen Menschen: Durch die Verknüpfung zahlreicher Daten kann die Polizei umfassende Persönlichkeitsprofile erstellen. Das ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

Mit dem Gesetzespaket wurde auch das Verfassungsschutzgesetz Hessen verschärft und der weitreichende Einsatz von verdeckten Ermittlern, die Ortung von Mobilfunkgeräten und die Überwachung von Reiserouten ermöglicht. Erhobene Daten kann der Verfassungsschutz nahezu voraussetzungslos an andere öffentliche Stellen und an ausländische Regierungen weiterleiten. Betroffene erfahren nur sehr selten, welche Daten über sie kursieren.

Die neuen Regelungen stellen schwere Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

Dagegen müssen wir kämpfen!

In Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, den Datenschützern Rhein Main und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung werden wir deshalb am 04. Juli 2019 Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz und das Verfassungsschutzgesetz Hessen einlegen. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe: Mit Ihrer Unterstützung wollen wir 8.000 Euro sammeln, um dieses Verfahren zu finanzieren.

Bitte helfen Sie uns dabei – Freiheit lebt vom Mitmachen.

Spenden­konto der Humanis­ti­schen Union:

Humanistische Union e.V.
IBAN: DE53 1002 0500 0003 0742 00
BIC: BFSWDE33BER
Verwendungszweck: Musterklagen

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