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Humanis­ti­sche Union sucht KlägerInnen gegen Kreuzerlass in Bayern

14. März 2019

Carola Otte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Humanistische Union (HU) planen strategische Klagen gegen einzelne, infolge des sog. „Kreuzerlasses“ in bayerischen Amtsgebäuden aufgehängte Kreuze. Die Klage ergänzt das Vorgehen des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) und der Giordano-Bruno-Stiftung gegen den Kreuzerlass selbst.

HU und GFF suchen nun für eine weitere Klage dringend Klägerinnen und Kläger gegen den Kreuzerlass in Bayern. Zentral für die Chancen, dass ein nicht nur unerheblicher Eingriff in die negative Glaubensfreiheit eines*r Klägers*in vorliegt, ist der Grad seiner/ihrer Betroffenheit. Je mehr der folgenden Kriterien vorliegen, desto besser:
 
1. Unausweichlichkeit:

  •     Nähe des Arbeitsplatzes zum Kreuz (Sichtbereich);
  •     keine Umgehungsmöglichkeit (z.B. durch Nutzung eines  Nebeneingangs);
  •     Weisungsbefugnis (z.B. Beamter*in, der/die sich seinen/ihren
  •     Arbeitsort nicht so einfach aussuchen kann wie ein*e Angestellte*r;
  •     jedenfalls aber besser eine in der Behörde arbeitende Person statt eines Behördengängers)

2. Dominanz des Kreuzes:

  •     besonders prominente Anbringung;
  •     Größe/Art des Kreuzes

3. Nähe zu staatlicher (exekutiver) Autorität: Polizeigebäude statt Umweltamt 

4. persönliche Betroffenheit:

  •     strenggläubig (Muslim, Jude, Hindu etc.; interessant ggf. auch:
  •     überzeugter Christ, der sich an der staatlichen Instrumentalisierung  seiner eigenen Religion stört);
  •     streng atheistisch (z.B. Mitglied offen atheistischer Gruppierung);
  •     Diskriminierungserfahrungen im In- oder Ausland

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte an: info@humanistische-union.de.

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