Themen / Innere Sicherheit

Transparenz schafft Bürgernähe: Humanis­ti­sche Union begrüßt Urteil des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts zur Kennzeich­nungs­pflicht für Polizei­be­am­te*innen

27. September 2019

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern Nachmittag die Kennzeichnungspflicht für Brandenburger Polizeivollzugsbeamte*innen als rechtmäßig bestätigt.

Seit 2013 schreibt das Polizeigesetz des Landes Brandenburg vor, dass uniformierte Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen (§ 9 Absatz 2). Wird die*der Beamte in einer geschlossenen Einheit (Hundertschaft) eingesetzt, wird das Namensschild durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. Zwei Brandenburger Polizisten*innen wollten sich von dieser Pflicht befreien lassen, weil sie sich dadurch in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.

Das Bundesverwaltungsgericht wies aber wie schon die Vorinstanzen die Klage der Polizeioberkommissarin und des Polizeihauptmeisters ab. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei gerechtfertigt, weil die Kennzeichnungspflicht der Stärkung der Bürgernähe und der Transparenz der Arbeit der Polizei diene. Zudem gewährleiste sie die leichtere Aufklärbarkeit etwaiger Straftaten oder nicht unerheblicher Dienstpflichtverletzungen von Polizeivollzugsbeamten und beuge damit solchen vor.

Das Bundesverwaltungsgericht sah in der Kennzeichnungspflicht zudem die Möglichkeit, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Dieser hatte im November 2017 eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten*innen bei Großlagen nahegelegt. Geklagt hatten damals zwei Fußballfans, gegen die die Polizei mit Schlagstöcken und Pfefferspray vorgegangen sein soll. Die handelnden Beamten*innen waren aber mangels Kennzeichnung nicht ausfindig zu machen.

Mikey Kleinert vom Bundesvorstand der Humanistischen Union begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Für eine moderne, grundrechtsfreundliche Polizei ist es unerlässlich, dass die Polizeibeamten*innen den Bürgern*innen mit ihrem Namen begegnen. Besonders freuen wir uns, dass das Bundesverwaltungsgericht mit der Entscheidung die Rechtmäßigkeit einer individuellen Kennzeichnung bei Großlagen bestätigt. Für die Verfolgung von Verfehlungen einzelner Polizist*innen ist die individuelle Kennzeichnung bei Großlagen essentiell“.

Zwar sehen die meisten Bundesländer bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte*innen wie in Brandenburg vor. Noch fehlt eine solche Regelung aber für einige Bundesländer, wie z.B. Bayern und Nordrhein-Westfalen, sowie für die Bundespolizei. Die Humanistische Union fordert die verbleibenden Bundesländer und den Bundestag auf, entsprechende gesetzliche Regelungen zur Kennzeichnungspflicht zu schaffen.

Für eine bürgernahe transparente Polizei ist zudem die Einrichtung von unabhängigen Polizeibeauftragen notwendig.

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