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9. Forderung nach einem Sterbepass - Hilfe zum Freitod auch bei Demenz erlauben

28. Oktober 2015
Datum: Mittwoch, 28. Oktober 2015

Initiativantrag von Heide Hering und Helga Killinger

Forderung nach einem Sterbepass

Hilfe zum Freitod auch bei Demenz erlauben

Die Humanistische Union setzt sich für die Möglichkeit und Straffreiheit einer ärztlich assistierten Hilfe beim Suizid in Deutschland ein – sowohl bei körperlichem als auch bei geistigem Verfall. Dazu soll parallel zur Patientenverfügung ein Sterbepass eingeführt werden, in dem Folgendes festlegt werden kann:

  • Wenn ich entscheide, meinem Leben ein Ende zu setzen, soll mir der Arzt ein Medikament für einen sanften Tod verschreiben.
  • Kann ich mich nicht mehr entscheiden, wünsche ich aktive Sterbehilfe – auch im Falle von Demenz.

Für beide Fälle muss folgendes politisch geändert werden:

  1. Es darf keine gesetzliche Einschränkung der Assistenz zum Suizid geben.
  2. Das berufsrechtliche Verbot der Assistenz zum Suizid in 10 Landes-Ärztekammern muß aufgehoben werden.
  3. Das Betäubungsmittelrecht muss geändert werden, damit das Verbot der Verschreibung todbringender Mittel aufgehoben wird.
  4. Aktive Sterbehilfe soll erlaubt werden – auch in Fällen von Demenz; § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) wird ergänzt, so wie es die HU schon seit langem fordert.

Begründung:

Wir wollen uns nicht vom Balkon stürzen und nicht von einer Brücke, wir wollen nicht in die Schweiz fahren müssen oder sonstwo sterben, sondern zu Hause. Die Patientenverfügung reicht dazu nicht aus. Sie regelt, was im Ernstfall zur Linderung angewendet wird und was zur Lebensverlängerung zu unterlassen ist. Es geht um Unterlassen oder Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen im Endstadium. Keine Patientenverfügung befasst sich mit dem Freitod. Wir stellen uns vor, das man in Zukunft parallel zur Patientenverfügung in einem Sterbepass festlegen kann, wie man, ohne körperlich todkrank zu sein, seinen Tod im Falle von Demenz geregelt haben will. Wir reden von Demenz, weil viele Menschen im Alter von ihr ereilt werden. Ärztlichen Beistand und Hilfe beim Suizid wünschen wir uns, weil ÄrztInnen nicht nur eine Garantenpflicht für das Leben haben, sondern sie sind auch die Garanten dafür, dass nur sie ihre ganze Kunst einsetzen können, um die Patienten so sterben zu lassen, wie diese es wünschen. Sie wissen, welche todbringenden Mittel die Patienten neben ihren sonstigen Medikamenten am besten vertragen, sie wissen am besten, wie bei auftretenden Komplikationen den Patienten zum Sterben zu helfen ist.

Antragstellerinnen: Heide Hering, Helga Killinger

Zusam­men­stel­lung einiger HU – Dokumente zur Sterbehilfe

Gerd Hirschauer: Das neue Thema Sterbehilfe, vorgänge (2/1973);

Beirat Georg Schlaga, MdB: Vorschlag für einen Patientenbrief, Mitteilungen 84 (3/1978) S.25

Gerd Hirschauer: Über Freitod, Selbstmord, aktive Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, vorgänge 36 (6/1978), S. 96-98

Tagung  „Menschenwürdig Sterben“, Bremen 6/1978, mit Forderung von Richtlinien für die Sterbehilfe, vorgänge 36 (6/1978), S. 45-119

Ulrich Klug: Stellungnahme der Humanistischen Union zu einem Hearing des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zum Thema Sterbehilfe, 5/1985 in Bonn

Rosemarie Will: Vorschlag zur Neuregelung des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen), Mitteilungen 192 (1/2006),S. 17 und in der Broschüre „Selbstbestimmung am Lebensende“, (3/2009)

Till Müller-Heidelberg: Verfassungsrecht und selbstbestimmter Tod – Für eine radikale Position der HU zur Sterbehilfe, Mitteilungen 1992 (3/2006), S.16

Stellungnahme der HU zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Verbots der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung, Mitteilungen 217 (7/2012), S.13

Rosemarie Will: Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe auf dem Prüfstand der Experten, Mitteilungen 218/219 (12/2012) S. 10

ÄrztInnen für Musterklagen zur Suizidbeihilfe gesucht, Mitteilungen 218/219 (12/2012) S.11

Weiteres finden Sie unter: www.humanistische-union.de/themen/bioethik

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