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Die HU protestiert gegen geplante Hamburger Polizei­ge­setze

04. Dezember 2019

In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 1-2

In Hamburg plant der rot-grüne Senat eine große Überarbeitung seiner Polizeigesetze. Das Gesetz zur Datenverarbeitung bei der Polizei wird komplett überarbeitet, während im Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur wenige Änderungen vorgenommen werden.

Der Senat legte den Gesetzesentwurf der Bürgerschaft am 30.07.2019 vor und deutete an, dass die Änderungen noch vor der Bürgerschaftswahl im Februar 2019 verabschiedet werden sollen. Die Hamburger Polizeigesetze gehörten bereits zu den schärfsten der Republik: Die Polizei hatte die Befugnisse für Präventivgewahrsam, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Bodycams und Taser für sich schon ins ältere Polizeigesetz schreiben lassen.
Hinzu kamen mit dem neuen Entwurf eine Meldeauflage, die elektronische Fußfessel, Aufnahmen von Lichtbildern in Gewahrsamseinrichtungen, die automatische Datenanalyse und eingeschränkte Befugnisse des Datenschutzbeauftragten.
Im Entwurf für die Meldeauflage fand sich weder eine Beschränkung der Dauer der Maßnahme noch eine Beschränkung, wie oft Betroffene sich bei der Polizei zu melden haben. Außerdem hatten einige Bundesländer Ausnahmetatbestände eingeführt, damit Betroffenen nicht auferlegt werden kann, sich während der Arbeit oder ähnlichem zu melden. Auch dieser Zusatz fand sich in Hamburg nicht. Während der Expert*innenanhörung im Innenausschuss wurde Kritik an der Norm geübt.
Außerdem wurde während der Expert*innenanhörung die Beschränkung der Befugnisse des Datenschutzbeauftragten teilweise für europarechtswidrig gehalten. Dieser Einschätzung folgt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte auch selbst.
Die wohl unklarste Norm im Entwurf, die automatische Datenverarbeitung, soll vermutlich den Einsatz einer ähnlichen Software wie Palantir in Hessen ermöglichen. Der rot-grüne Senat sieht das nicht so. Die Norm solle nur ermöglichen, dass die Datenbanken der Polizei besser genutzt und übersichtlicher gestaltet werden können. Wir teilen diese Einschätzung nicht. Die Norm deckt den Einsatz der in Hessen eingesetzten Software und sollte, wenn der Senat tatsächlich nur die Verbesserung der Nutzbarkeit plant, wesentlich präziser gefasst werden.
Nach einigen Anfangsschwierigkeiten hat sich ein Demonstrationsbündnis gegen die neuen Polizeigesetze gebildet und zur Demonstration am 16.11. aufgerufen. Auch die Humanistische Union Hamburg rief zur Demo auf und beteiligte sich zeitweise an den Planungen für die Demonstration. Startort der Demonstration war der Hansaplatz, an dem seit neustem eine enorme Videoüberwachung eingerichtet wurde und sich die Initiative _STATTKAMERAS gegen die Videoüberwachung gebildet hat. Diese Initiative unterstützt die Hamburger HU auch nach Kräften.
Noch während der Vorbereitungen zur Demonstration hat der Senat einen Entwurf für eine Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Das Demonstrationsbündnis wendete sich nach kurzer Verständigung auch gegen das neue Verfassungsschutzgesetz unter dem Titel „Nein zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze!“.
An der Demonstration beteiligten sich nach Angabe der Polizei 2300 Menschen, das Bündnis ging von ca. 5000 Menschen aus. Die Polizei war mit überraschend vielen Polizist*innen und Wasserwerfern vor Ort. Um einen Tweet der taz Nord Redakteurin Katharina Schipkowski zu zitieren:
„Die Hamburger Polizei nimmt die Demo gegen das #Polizeigesetz evtl. etwas persönlich. Das riesen Aufgebot mit Wasserwerfern und Räumpanzer ist jedenfalls ne Ansage #nopolghh #hh1511“
Mikey Kleinert

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