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Hessen/­Ma­r­burg: HU-Anwalt erfolg­reich: BVerf­G-Eil­ent­scheide zu Protest­camps im Dannenröder Forst

Mitteilungen24310/2020Seite 27 - 28

BVerfG-Eilentscheide zu Protestcamps im Dannenröder Forst

In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 27 – 28

Übernachtungsverbote in Protestcamps sind durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt. Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen #Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hat das BverfG gekippt. Die HU Hessen kritisiert ein „gestörtes Verhältnis zu Rechtsstaat und Demokratie“ beim VG Gießen und beim Regierungspräsidenten Gießen.

Am 1. Oktober wurde mit der Abholzung des Herrenwalds bei Stadtallendorf begonnen. Der geplanten Autobahn A49 weichen soll auch der Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm. Verschiedene Aktionsgruppen aus der Umweltbewegung und von „Fridays for Future“ hatten dazu Demonstrationen mit Protestcamps angemeldet.

Obwohl der RP originär nicht für Versammlungsrecht zuständig ist, hat er diese Anträge als Versammlungsbehörde an sich gezogen und Übernachtungsverbote in den Protestcamps sowie weitere schwerwiegende Auflagen verfügt. Das hat die HU Hessen am 30. September in einer Presseerklärung kritisiert.

Der RP hatte erst kurz zuvor den raschen Weiterbau der A49 durch das Trinkwasserschutzgebiet im dannenröder Forst gefordert. Die Protestierenden wurden in den Eilverfahren vor dem VG Gießen, dem VGH Kassel und dem BVerFG erfolgreich vertreten von ‚Rechtsanwalt Tronje Döhmer, der dem Vorstand der HU Marburg als Stellvertretender ‚Vorsitzender angehört.

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