Themen / Datenschutz

Karlsruhe: Erfolg nach sieben Jahren für Bürger­rechtler

12. August 2020

In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 18

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Bestandsdatenauskunft für unzulässig erklärt. Geklagt hatten der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, für die Piratenpartei im Europaparlament und u.a. mit der HU erfolgreich gegen die automatisierte polizeiliche Kennzeichenerfassung (2018), und Katharina Nocun, Netzaktivistin und Bürgerrechtlerin, ehemalige Geschäftsführerin der Piratenpartei und Mitglied der Humanistischen Union. Bereits 2013 hatten die beiden als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde erhoben. Nach sieben Jahren hat das Verfassungsgericht am 17. Juli 2020 sein Urteil bekannt gegeben. Das Verfassungsgericht teilte mit, dass die bisherige Regelung keine ausreichenden Schutzmechanismen für Grundrechte enthält und daher überarbeitet werden müsse. Es stellte weiterhin fest, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis verletze. Katharina Nocun kommentiert:

“Das Urteil bestätigt: Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Zielgerichtete Ermittlung statt neuer Überwachungsschnittstellen sollte die Devise in einer Demokratie sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Diskussionen um Datenmissbrauch bei Polizei und Geheimdiensten ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nun auffordert, bei der Bestandsdatenauskunft nachzubessern. Zugleich ist es bedenklich, dass diese Regelung derart lange Bestand hatte, obwohl Datenschutzbehörden wiederholt auf Mängel hingewiesen haben. Es darf in einer Demokratie nicht zur Normalität werden, dass offensichtlich rechtswidrige Überwachungsbefugnisse erst aufgrund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts zurückgenommen werden. Das Urteil macht deutlich, dass eine lebendige Bürgerrechtsbewegung einen wichtigen Beitrag leistet, um den Schutz der informationellen Selbstbestimmung auch rechtlich ein zu fordern.”

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