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Laudatio auf Hans-Chris­tian Ströbele – der Anwalt

09. Juni 2018
Datum: Samstag, 09. Juni 2018

Klaus Eschen gehörte neben Hans-Christian Ströbele, Horst Mahler und Ulrich K. Preuß zu den Mitbegründern des Sozialistischen Anwaltskollektivs. Seine Laudatio konzentriert sich auf das anwaltliche Wirken des Preisträgers.

Laudatio auf Hans-Christian Ströbele – der Anwalt

Aber worin besteht der Unterschied zwischen einem x-beliebigen Rechtsanwalt und Hans-Christian Ströbele?“, fragt Klaus Eschen zu Beginn seiner Rede. Die Antwort ist vielschichtig: natürlich ist es nicht die Summe seiner Mandate, die er im Laufe seinen Berufslebens abgearbeitet hat. Das Hans-Christian Ströbele ein „Aktenfresser“ ist, der stets gewissenhaft alle Akten studierte, wird ihm nicht nur von früheren Anwaltskollegen bescheinigt. Dass er sich als Anwalt aller verfügbaren prozessualen Mittel bediente, um das Beste für seine Mandanten herauszuholen, erscheint heute quasi selbstverständlich und wenig ehrenwürdig – war damals dennoch ungewöhnlich, wie Klaus Eschen schildert. Ströbeles wichtigster Beitrag zur Entwicklung der westdeutschen Justiz bestand jedoch darin, dass er (gemeinsam mit anderen) wesentlich zum heutigen (Selbst-)Verständnis von Strafverteidigern beigetragen hat: dass Anwälte nicht mehr nur Organ der Rechtspflege sind, die in einer „Rechtsfront“ mit Staatsanwälten und Richtern stehen, sondern zuerst den Interessen ihrer Mandaten dienen. Dazu gehörte für Hans-Christian Ströbele auch das körperliche und geistige Wohlergehen seiner Mandaten (vor allem, wenn diese unter den Folgen der Isolation litten) – was ihm im Fall der RAF-Verteidigung sogar eine Inhaftierung und ein Verfahren wegen einer vermeintlichen Unterstützung nach § 129 StGB einbrachte. Dass er die politische Seite seiner Fälle und der Justiz stets zur Sprache brachte, ohne von der Idee eines Rechtsstaats abzurücken, sei ihm angesichts der zahlreichen Anfeindungen von links wie rechts hoch anzurechnen.

Die vollständige Rede von Klaus Eschen können Sie hier nachhören:

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Die schriftliche Fassung der Laudatio finden Sie hier (PDF).

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