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Lübeck: "Ihr Fehlt uns" Grundgesetz Artikel 6 Schutz der Familie für alle!

Mitteilungen24310/2020Seite 28 - 29

In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 28 – 29

Auch Geflüchtete haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf den
Schutz der Familie!  Darauf will die Humanistische Union Lübeck mit der Plakataktion – „ihr fehlt uns“ aufmerksam machen.

In Lübeck warten viele Geflüchtete oft jahrelang auf ihre Angehörigen. „Seit 2017 warte ich auf den Familiennachzug. Die deutsche Botschaft in Islamabad ist sich angeblich der Dringlichkeit
bewusst. Eins meiner drei Kinder ist sehr krank. Ich habe meine Familie
in Afghanistan verlassen, um für sie eine Zuflucht zu finden und sie
nachzuholen.“

DER FAMILIENNACHZUG ZU IN DEUTSCHLAND LEBENDEN VERWANDTEN ERSTEN GRADES WIRD SYSTEMATISCH DURCH DIE LANGEN BEARBEITUNGSZEITEN DES AUSWÄRTIGEN AMTES VERHINDERT. FAMILIEN WARTEN MONATELANG, BIS SIE
ÜBERHAUPT EINEN TERMIN ZUR VISUMSANTRAGSTELLUNG BEI EINER DEUTSCHEN BOTSCHAFT ERHALTEN. DANN VERGEHEN VIELE WEITERE MONATE, BIS DIE ANTRÄGE BEARBEITET WERDEN. HÄUFIG SCHEITERT DER FAMILIENNACHZUG SCHLIEßLICH AN
DEN UNZUMUTBAREN UND UNERFÜLLBAREN ANFORDERUNGEN, DIE DEUTSCHE BOTSCHAFTEN AN DIE NACHWEISE DER FAMILIÄREN BINDUNG UND IDENTITÄT DER ANGEHÖRIGEN STELLEN.

Selbst innerhalb Europas sind Familien getrennt. Mohammed aus ? konnte mit seiner Frau bis Griechenland flüchten. Aber dort erwarteten sie unmenschliche Zustände. „Als meine Frau schwanger wurde, floh ich nach Deutschland, um sie auf sicherem Weg hierher zu holen, um hier in einem Krankenhaus das Baby zu bekommen. Jetzt darf sie nicht nach Deutschland kommen. Wir sind verzweifelt.“

Statt zumindest Familienangehörige aus Griechenland einreisen zu
lassen, versucht das Bundesamt für Migration (BAMF) Schutzsuchende in das Erstaufnahmeland Griechenland zurückzuführen. Umgekehrt weist das BAMF mit rigiden Entscheidungen schon seit langem viele
Übernahmeersuchen aus Griechenland zurück, bei denen es um das Recht auf Familienzusammenführung nach den Dublin-Regeln geht. Das alles zeigen die aktuellen Zahlen für das erste Halbjahr 2020
(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/224/1922405.pdf [1]).

Angesichts der unmenschlichen Zustände in Griechenland fordert die
Humanistische Union Lübeck den Bundesminister und das Auswärtige Amt und den Innenminister auf, unverzüglich alle getrennten Familien
zusammenzuführen und den in Artikel 6 GG  garantierten Schutz der
Familie für alle Menschen, die in Deutschland leben, herzustellen.

Mit Unterstützung der Firma Wall sind die Plakate im Stadtbild Lübecks
zu sehen.

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