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Stellungs­nahme der HU zum Regis­ter­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz

29. Oktober 2020

In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 10 – 12

Registermodernisierungsgesetz
Im August 2020 legte das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Identifikationsnummer vor. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung. Damit soll die bisherige Steuer ID als registerübergreifendes Ordnungsmerkmal in alle Register von Bund und Ländern eingeführt werden.

Davor hatte  die HU schon bei Einführung der Steuer ID gewarnt. Denn schon in der Auseinandersetzung um die Volkszählung 1983 hatte die HU argumentiert, dass eine zentrale Nummer für jede Person es dem Staat ermöglichen könnte, Daten zusammenführen und Profile über seine Bürgerinnen erstellen. Dies ist dann im Volkszählungsurteil ausdrücklich verboten worden.

Die geplante Zusammenführung personenbezogener Daten unter Verwendung der Steuer-ID verstößt deshalb gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und ent-spricht den Befürchtungen, die die HU bei der Einführung der Steuer-ID geäußert hatte. Bei der Einführung der Steuer-ID 2007 prophezeite die HU, die Steuer-ID könne bald zu einem Personenkennzeichen werden, das geeignet wäre, alle Bundesbürger*innen in ihrer „ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren“. Nachzulesen ist die damalige Kritik vor allem in den Beiträgen von Sven Lüders („Die SteuerID im Briefkasten? So können Sie sich wehren!“ Mitteilungen Nr. 200, Seite 14/15 und „Behördliches Ordnungsmerkmal oder Personenkennzeichen?“ in: Mitteilungen Nr. 217, S. 14-15)

Sven Lüders stellte damals 2012 fest: „Mit ihrer Eineindeutigkeit eignet sich die Steuer-ID als Personenkennzeichen. Alle Datenbanken, in denen sie gespeichert ist, lassen sich automatisch miteinander abgleichen; mit der ID rückt die umfassende Profilbildung in greifbare Nähe.“ Schon 2008 hat deshalb Sven Lüders  die vom Bundesfinanzministerium versprochene Zweckbindung der Steuer-ID als „reine Mogelpackung“ eingeschätzt.

Den Referentenentwurf zum Registermodernisierungsgesetz bekam die Humanistische Union am 11. August zugeschickt, mit der Aufforderung im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme abzugeben. Der Zeitrahmen war äußerst knapp bemessen: bis zum 3. Septem-ber sollte der 83 Seiten lange Entwurf beurteilt werden.  Eine ad-hoc gebildete Arbeitsgruppe bestehend aus Rosemarie Will, Mikey Kleinert, Michael Kuhn und Carola  Otte bündelte die aus der jahrelangen Auseinandersetzung mit der Steuer-ID (zwischen 2008 und 2012) gewonnene Expertise. Gemeinsam gelang es, die HU-Stellungnahme fristgerecht einzureichen. Sie ist auf unserer Website zu finden unter https://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/stellungnahme-registermodernisierungsgesetz/ und ist vollständig in den neuen Vorgängen  Heft 230 (Wieder-vereinigung) abgedruckt.

Diese Stellungnahme der HU hat der  Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in seinem Gutachten zum Gesetz zitiert  (https://www.bundestag.de/resource/blob/793658/c8c9c4a28cf88a2ae31f81887ec293d9/WD-3-196-20-pdf-data.pdf). Auch der wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass die vorgeschlagene Ausweitung der Steuer-ID als allgemeines Personenkennzeichen (PKZ) „erhebliche Schwierigkeiten“ birgt. Wir müssen davon ausgehen das eine PKZ den Umgang des Staates mit unseren persönlichen Daten ebenso grundsätzlich verändert wie es die Vorratsdatenspeicherung tut. Jedes beim Staat vorhanden Datum zu einer Person kann mit jedem anderen verbunden und abgeglichen werden. Das führt zu der vom Volkszählungsurteil verbotenen Katalogisierung von Personen

Inzwischen  ist das Gesetzgebungsverfahren fast unbemerkt weiter gegangen. Die Regierung hat den Entwurf des Innenministeriums beschlossen und zur Stellungnahme an den Bundesrat übersandt. Wir, das heißt Michael Kuhn und Carola Otte, haben dafür gesorgt, dass es auch jetzt im Bundesrat von uns eine aktualisierte Stellungnahme gibt.   Der Vorstand wird sich weiter mit der Thematik beschäftigen und den Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten. Dazu rufen wir  alle interessierten Mitglieder auf, sich zu beteiligen. Interessenten können sich per mail an info@humanistische-union.de wenden oder sich telefonisch in der Geschäftsstelle zur Mitarbeit melden. 

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