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Tennen­ba­cher Kapelle

Mitteilungen24012/2019Seite 16

In: Mitteilungen 240 (3/2019), S. 16

In Ausgabe 1/2019 der Mitteilungen berichteten wir von unserem Versuch, die landeseigene Kapelle Tennenbach für eine Veranstaltung zum Thema Trennung von Staat und Kirche zu nutzen. Das Amt Vermögen und Bau Freiburg verweigerte uns die Genehmigung der Veranstaltung: Aufgrund einer Vereinbarung von 1897 habe die katholische Kirchengemeinde ein alleiniges Bestimmungsrecht über die Nutzung der Kapelle. Das halten wir für rechtswidrig und haben daher jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben. Dazu unser Landesvorsitzender Udo Kauß: „Natürlich kann und soll die Kirche die Kapelle nutzen können. Dieses Recht wird nicht bestritten. Die Verweigerung dieses mit unser aller Steuermittel unterhaltenen landeseigenen Raumes ohne sachliche Begründung ist willkürlich und rechtswidrig. Dies verstößt gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates. Dagegen richtet sich unsere Klage.“

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