Beitragsbild Weltweite Ausspähung der Bevölkerung: Rechtliche Bewertung und Handlungsoptionen
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Weltweite Ausspähung der Bevöl­ke­rung: Rechtliche Bewertung und Handlungs­op­ti­onen

11. Oktober 2014

Bericht vom 3. Gustav-Heinemann-Forum in Rastatt. Aus: Mitteilungen Nr. 224 (Heft 2/2014), S. 1-4.

Weltweite Ausspähung der Bevölkerung: Rechtliche Bewertung und Handlungsoptionen

Das inzwischen dritte Gustav-Heinemann-Forum der Humanistischen Union widmete sich am  20./ 21. Juni 2014 der weltweiten Ausspähung der Bevölkerung durch Geheimdienste und Unternehmen. Eine Reihe höchst kompetenter Referenten und Referentinnen ging der Frage nach, welche rechtlichen, politischen und technischen Möglichkeiten bestehen, um national und international regulierend zum Schutz der privaten Kommunikation einzugreifen. Die Leiterin der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte, Frau Dr. Elisabeth Thalhofer, rief in ihrer Begrüßung der Gäste in Erinnerung, dass Gustav Heinemann seinerzeit mit der Einrichtung dieser besonderen Gedenkstätte der deutschen Freiheitstradition einen Ort lebendiger Begegnung gegeben hat.

Insofern war es gute Tradition, dass der Eröffnungsabend, den der Förderverein freundlicherweise durch einen Empfang abrundete, mit einem verfassungsrechtlichen Disput aufwartete. Dr. Kurt Graulich, Richter am  Bundesverwaltungsgericht, und Prof. Dr. Martin Kutscha, Emeritus der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, diskutierten über „Ausspähung im Lichte des Grundgesetzes: Kann die nationale Verfassung Freiheit und Menschenrechte noch effektiv schützen?“ Dazu war zunächst einmal zu klären, in welcher Art und Weise Bürger in Deutschland von Ausspähung betroffen sind. Zum einen geschieht dies durch den Bundesnachrichtendienst, soweit es sich um sogenannten grenzüberschreitenden Telekommunikationsverkehr (Telefonate, Mail- und Internetverkehr) handelt. Derartige Überwachungsmaßnahmen werden von der G-10-Kommission genehmigt und nachträglich kontrolliert. Die Kommission ersetzt gemäß Grundgesetz die Gerichtskontrolle. Kurt Graulich nannte die Verfahren der
Dr. Kurt Graulich, Prof. Rosemarie Will, Prof. Martin Kutscha (v.l.n.r.)
G-10-Kommission „geerdet“. Von Millionen automatisch durchsuchter Kommunikationsdaten würde am Ende nur eine relativ kleine Anzahl von Nachrichten  inhaltlich (von Menschen) ausgewertet. Für diese „strategische Überwachung“ wird der „Livestream“ der Auslandskommunikation nach Suchbegriffen gefiltert. Außer den Nachrichten mit Treffern werde die überwiegende Mehrzahl der Kommunikationsdaten weder gespeichert noch erfasst oder ausgewertet.

Die „Erdung“ von Funktion und Verfahren der G-10-Kommission stellt sich für Prof. Martin Kutscha allerdings recht anders dar. Sowohl die G-10-Kommission als auch die parlamentarische Kontroll-Kommission sind nach Kutscha „blinde Wächter ohne Schwert“, wie sie der Verfassungsrechtler Gusy einmal genannt habe. Beide erfahren lediglich, was ihnen die Dienste präsentieren – und sind zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Ausspähskandale seien daher stets von dritter Seite aufgedeckt worden, nicht aber durch die Ausschüsse. Kutscha widersprach auch der Auffassung, maschinell verarbeitete Daten seien für den Schutz der Privatheit weniger problematisch als „händisch“ bearbeitete. Heute wüssten wir, welche Aussagekraft sog. Metadaten (wer, wann, wo, wie lange kommuniziert) für Persönlichkeitsprofile haben können.

Wesentlich umfangreicher ist zum zweiten die Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst bei der reinen Auslandskommunikation. Das ist ein großes Dunkelfeld, denn es liegen keinerlei Fallzahlen dafür vor. Das dritte Feld der sog. Aushorchung bezieht sich auf polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaften von den Gerichten genehmigt werden. Diese liegen bei ca. 50.000 pro Jahr. Dabei handelt es sich um die gezielte Auswertung von Kommunikations-Inhalten, die in Dokumenten und Protokollen festgehalten werden.
Und viertens sind die Überwachungsmaßnahmen durch ausländische Geheimdienste zu nennen, die in ihrem gewaltigen Ausmaß – belegt durch die Dokumente Edward Snowdens – die Öffentlichkeit alarmiert haben. Vor allem darum geht es, wenn von massenhafter Ausspähung die Rede ist. Für den Rechtsschutz von Bürgern sind besonders die laxen Vorschriften für die Übermittlung von Informationen durch die beteiligten deutschen Dienste und Behörden problematisch. Diese Datenübermittlung findet derzeit – so die gemeinsame Auffassung von Graulich und Kutscha – in einer Grauzone statt, in der klare Maßstäbe für Verbotenes oder Erlaubtes fehlen.

Prof. Kutscha wies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hin, wonach die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf. Dies gehört nach Auffassung der Verfassungshüter zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht nehme seine im Grundgesetz verankerte Schutzpflicht jedoch nur unzureichend wahr und lasse bisher den Mut zu konkreten Grenzenziehungen bei der Ausspähung deutscher Bürger vermissen.

Zum weiteren Handlungsbedarf sprachen am Samstagvormittag Dr. Bertold Huber, stellvertretender Vorsitzender der G-10-Kommission und Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix. Ihre Fragestellung lautete: „Handlungsbedarf: Welche politischen wie rechtlichen Maßnahmen sind für den effektiven Schutz von Demokratie und Freiheit geboten?“ Huber erläuterte wichtige Verfahrensabläufe der Arbeit der G-10-Kommission und wies darauf hin, dass die Kommission im Vergleich mit anderen europäischen Staaten eine relativ starke Kontroll- und Entscheidungs-Kompetenz gegenüber den deutschen Nachrichtendiensten hat.

Regelungsbedarf gibt es für die internationale Zusammenarbeit der Dienste. Beim Austausch von Informationen muss geprüft werden, welche Art von Informationen erlangt wurden und unter welchen Bedingungen diese verwertet werden dürfen.

Huber ist der Auffassung, dass für die im reinen Auslandsverkehr stattfindende Überwachung (etwa in Afghanistan) durch den BND keine Rechtsgrundlage existiert – das BND-Gesetz gebe dazu nichts her. Inzwischen teilten eine Mehrheit in der G-10-Kommission und zahlreiche Verfassungsrechtler die Ansicht, „dass Grundrechte auch dann gelten, wenn eine deutsche Behörde im Ausland tätig wird.“ Der Gesetzgeber müsse daher – analog dem Gesetz über Auslandseinsätze der Bundespolizei – regeln, wie der BND im Ausland tätig werden darf und wie er dabei Grundrechte zu achten habe, meinte Huber.

Im Übrigen müssten die Rechte des parlamentarischen Kontrollgremiums weiter gestärkt werden. Das Gremium müsse immer wieder um die Vorlage von Dokumenten kämpfen, wie zuletzt beim NSA-Abhörskandal.

Erheblichen Handlungsbedarf, aber auch Handlungsmöglichkeiten für den Schutz vertraulicher Kommunikation sieht Dr. Alexander Dix, sowohl auf der politisch-rechtlichen wie auf der technischen Ebene. Die Bundesregierung müsse sich für die Schaffung sicherer Infrastrukturen zur Herstellung vertraulicher Kommunikation als einem Menschenrecht einsetzen. Dabei müssten auch dezentrale Modelle oder private Netzwerke in Betracht gezogen werden.

Die gemeinsame Initiative von Deutschland und Brasilien, die im Dezember 2013 in der UN-Generalversammlung eine Resolution zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter durchsetzten, könne nur ein Anfang sein. Jetzt gehe es um die Schaffung einer internationalen Konvention zum Datenschutz sowie die überfällige Verabschiedung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Dix sprach sich für eine stärkere staatliche Förderung digitaler Forschung aus, die einfache Verschlüsselung als Standard ermöglicht (in den USA: „Crypto for Grandma“) und dezentrale Netzstrukturen entwickelt. Im Übrigen halte er es für angebracht, dass sich endlich eine internationale Bürgerrechtsbewegung für demokratische Informations-Ökologie entwickelt, für die die Humanistische Union prädestiniert sei.

Die mit der Kommunikationstechnik verbundenen Gefahren standen im Mittelpunkt der Vorträge von Sylvia Johnigk und von Prof. Dr.-Ing. Dietrich Meyer-Ebrecht, beide vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung. „Welches Überwachungspotenzial bietet heutige Kommunikationstechnik? Besteht die Chance einer demokratischen Gestaltung und Kontrolle von Technik?“ – so lautete die Fragestellung. Das ernüchternde Résumé: Grundsätzlich kann von Geheimdiensten auf sämtliche Datenströme und Datenbanken zugegriffen werden, wenn diese aktiv ins Visier genommen werden. Schutz ist nur bedingt möglich.

Sylvia Johnigk machte deutlich, wie leicht von Geheimdiensten auf Metadaten  und Inhalte zugegriffen werden kann. Durch Manipulation von Rechnern, Firewalls, Mobiltelefonen, Rauchmeldern usw. durch Geheimdienste können Überwachungs-Features integriert werden. Die Konsequenzen sind weitreichend bis hin zur Erfassung in Listen Terrorverdächtiger. Herkömmliche Verschlüsselungstechnik helfe nicht weiter. Johnigk plädierte für einen Umstieg auf Open-Source-Software, um im Bereich der digitalen Kommunikation unbeobachtet wieder zu einer demokratischen Willensbildung zu kommen.

Prof. Meyer-Ebrecht rief in Erinnerung, dass das Internet ursprünglich für militärische Zwecke geschaffen wurde; immer mehr entwickele es sich heute wieder in diese Richtung. Cyberwarfare mit Abschreckung und Schadenszufügung hätte enorme Dynamik. In gewisser Weise befänden wir uns in einem digitalen Kriegszustand. Die enorme Ausstattung der Geheimdienste sei u.a. damit erklärlich. Meyer-Ebrecht wies zudem auf die historisch gewachsenen Bindungen von Bundesnachrichtendienst und US-Geheimdiensten hin und zitierte den US-Whistleblower Drake, der gemeint habe, der BND brauche in seinen Reihen dringend einen Whistleblower. Denn die deutsche Gesellschaft habe ein Recht auf Aufklärung, um politisch-rechtliche Hebel für eine sichere Kommunikation ansetzen zu können. Die staatliche Seite käme ihrer Schutzpflicht unzureichend nach, da sie Belastungen zu den Bündnispartnern vermeiden wolle.

Allerdings sieht Meyer-Ebrecht auch eine Verantwortung auf gesellschaftlicher Seite. Der gutwilligste Gesetzgeber könne keinen Schutz bieten, wenn die Nutzer dies durch wenig bewussten Umgang mit ihren Daten unterliefen. Kampagnenarbeit kann Risiko-Bewusstsein stärken. Wir müssten uns in der digitalen Kommunikation ein Stück Freiheit zurückerobern, Bürgerrechte seien nicht technisch, sondern letztlich nur politisch zu haben, meinte Prof. Meyer-Ebrecht.

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