Themen / Innere Sicherheit

Racial Profiling ist inakzep­ta­bel. Humanis­ti­sche Union fordert eine lückenlose Aufklärung des Polizei­ein­satzes in der Kölner Silves­ter­nacht

24. Januar 2017

Die tageszeitung (Taz) hat kürzlich Auszüge der Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums veröffentlicht. Demnach spricht viel dafür, dass die Polizei in der Kölner Silvesternacht massenhaft Racial Profiling betrieben hat. Die Humanistische Union verurteilt Racial Profiling scharf, denn diese Praxis verletzt das grundgesetzlich garantierte Diskriminierungsverbot.

Wenn die Informationen der Taz stimmen, hätte das Phänomen des Racial Profiling in der letzten Silvesternacht eine erschreckende Dimension erreicht. Dazu Anja Heinrich vom Bundesvorstand der Humanistischen Union: „Für uns ist es in einer offenen und demokratischen Gesellschaft inakzeptabel, wenn Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder Abstammung einer polizeilichen Sonderbehandlung unterzogen werden.“ Vor allem die große Anzahl von über 650 kontrollierten Menschen, die vorwiegend aus dem Irak, Syrien, Afghanistan und Nordafrika stammen, hatte bisher die Frage aufgeworfen, ob hier Personen allein aufgrund ihrer vermuteten Herkunft kontrolliert wurden. Die von der Taz veröffentlichten Ausschnitte aus der internen Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums bestätigen diese Befürchtungen.

Die Humanistische Union erwartet nun eine vollständige Offenlegung aller polizeiintern vorhandenen Erkenntnisse. Sie ist insbesondere verwundert, dass das Kölner Polizeipräsidium sich bisher nicht zu dem von der Taz veröffentlichten Bericht geäußert hat. Gerichtlich wurde die Rechtswidrigkeit von Racial Profiling inzwischen mehrfach festgestellt. Daher kann erwartet werden, dass auch die Polizei in Köln sensibel mit diesem Thema umgeht. Anja Heinrich erinnert daran: „Racial Profiling ist weder erforderlich noch zielführend, um drohende Straftaten zu verhindern. Vielmehr stigmatisiert es Menschengruppen und erzeugt Vorurteile innerhalb der Gesellschaft. Letztendlich kann es zur gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen führen. Daher wäre es auch angesichts des massiven Drucks, unter dem die Polizei in der Silvesternacht stand, nicht zu rechtfertigen gewesen. In einem demokratischen Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht jedes Mittel.“ Im Übrigen verfüge die Polizei über genug Erfahrungswerte, um potentielle Straftäter nach verhaltensbezogenen Anhaltspunkten herauszufiltern und legalen polizeilichen Maßnahmen zu unterziehen.

Für Rückfragen steht Ihnen Anja Heinrich über heinrich@humanistische-union.de zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Thema Racial Profiling:

Vera Egenberger: Gegenwärtige Entwicklungen bei der gerichtlichen Bearbeitung von ‚racial profiling‘, aus: vorgänge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 123-129

Sven Adam: „Racial profiling“ bei Befragungen und Identitätsfeststellungen im Gefahrenabwehrrecht des Bundes, aus: vorgänge Nr. 204 (4-2013), S. 65-70

Vera Egenberger: Polizeiarbeit auch ohne ‚Racial Profiling’?, Aufmerksamkeit für diskriminierende Polizeikontrollen in Deutschland steigt. Aus: vorgänge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 134-142

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