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Kein grenz­über­schrei­tender Direkt­zu­griff: 13 Organi­sa­ti­onen warnen in offenem Brief vor E-Evi­dence-­Ver­ord­nung

24. Oktober 2019

13 zivilgesellschaftliche Organisationen wenden sich in einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, um vor der E-Evidence-Verordnung zu warnen. Sie fordern zunächst eine Evaluation der Europäischen Ermittlungsanordnung.

Mit der Verordnung könnten nationale Strafverfolger EU-weit Provider zwingen, Daten herauszugeben – ohne dass das Land, in dem der Provider sitzt oder die Daten gespeichert sind, mitentscheidet. Zum Beispiel müssten E-Mail-Dienste oder Messenger Verbindungsdaten und sogar Inhalte von Nachrichten herausgeben. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der Beschuldigte lebt, überhaupt eine Straftat ist.

„Der Vorschlag nimmt Staaten die Möglichkeit, die Grundrechte ihrer Bürger zu schützen. Er höhlt das europäische Datenschutzrecht aus und droht, das bestehende internationale System der Rechtshilfe in Strafsachen zu beschädigen,“ heißt es in dem Schreiben.

Die Organisationen kritisieren weiter, dass politische Verfolgung über Staatsgrenzen hinweg durch den Verzicht auf beidseitige Strafbarkeit erleichtert wird. „Wenn eine Tat in einem Staat legal ist, dann dürfen dort ansässige Provider nicht gezwungen werden, Beweismittel über solche Vorgänge herauszugeben,“ sagt Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft e.V.

„Die E-Evidence-Verordnung ermöglicht eine europaweite Strafverfolgung, obwohl das Strafrecht der verschiedenen Mitgliedsländer nicht harmonisiert wurde“, so Mikey Kleinert aus dem Bundesvorstand der Humanistischen Union. „Anbieter aus europäischen Mitgliedsländern werden gezwungen, an der Verfolgung von Taten mitzuwirken, die in ihrem Heimatland vollkommen legal sind.“

Auch Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte werden nicht geschützt. So können auch anwaltliche, journalistische oder ärztliche Tätigkeiten betroffen sein.

„Die E-Evidence-Verordnung wäre toxisch für die Rechtsstaatlichkeit in der EU“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Das gilt insbesondere in Kombination mit flächendeckender Vorratsdatenspeicherung und dem derzeitigen Wettbewerb zur Einschränkung von Grundrechten, den sich die Regierungen der EU-Länder aktuell liefern.“

Vieles spricht gegen die Notwendigkeit der Verordnung: Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung schuf die EU erst vor wenigen Jahren ein Instrument, das grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtert. Eine Evaluation fand bis heute nicht statt.

Nachdem die Kommission den Entwurf zur E-Evidence-Verordnung im April 2018 auf den Weg gebracht hatte, votierte Deutschland im Dezember 2018 dagegen, wurde aber überstimmt. Derzeit erarbeitet der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) einen Bericht. Währenddessen hat die Kommission bereits Verhandlungen mit den USA über ein Partnerschaftsabkommen gestartet. Damit übergeht sie das Parlament, das sich noch nicht auf einen Standpunkt festgelegt hat.

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