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Deutsche Post AG soll rechts­wid­rige Eingriffe in das Brief- und Postge­heimnis abwehren

13. Dezember 2007

Humanistische Union bittet Unternehmen um Unterstützung bei der Aufklärung der Postdurchsuchungen in Hamburg und Berlin

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Dr. Klaus Zumwinkel, in einem Schreiben aufgefordert, rechtswidrigen Eingriffen der Strafverfolgungsbehörden in das Postgeheimnis entgegenzutreten.

Ende Mai 2007 hatten auf Betreiben der Generalbundesanwaltschaft Polizeibeamte tagelang die Briefzentren der Post in Hamburg und Berlin nach Bekennerschreiben zu Brandanschlägen durchsucht. Nach der Strafprozessordnung ist dies unzulässig, weil dadurch die nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief- und Postgeheimnis) besonders geschützte Vertraulichkeit des Postverkehrs verletzt wird. Das Heraussuchen von verdächtigen Briefen aufgrund richterlicher (oder in Eilfällen staatsanwaltschaftlicher) Anordnung obliegt allein den Bediensteten der Postunternehmen. Sie sind zu Wahrung des Postgeheimnisses durch das Postgesetz besonders verpflichtet.

Die Humanistische Union hatte nach dem bekannt werden der Hamburger Vorfälle die Beschwerde eines betroffenen Anwalts unterstützt. Mit Beschluss vom 28. November hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Vorgehensweise der Polizei für rechtswidrig erklärt und darauf verwiesen, dass bei der Postbeschlagnahme „eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen“ sei, weil nur so verhindert werden könne, dass die Ermittler nicht von der Beschlagnahmeanordnung betroffene Sendungen zur Kenntnis nehmen könnten. Davon dürfe auch nicht abgewichen werden, um durch die Mithilfe der Ermittler das Auffinden der Sendungen zu beschleunigen oder kriminalistische Spuren zu sichern. Die Post sei nicht zur Herausgabe von Sendungen befugt.

Die Generalbundesanwaltschaft hat sich trotz Aufforderung bisher nicht dazu geäußert, ob sie künftig auf derartige Postdurchsuchungen verzichten und den gesetzlich vorgegebenen Weg der Postbeschlagnahme nach den § § 99, 100 Strafprozessordnung einhalten werde. Deshalb fordert die Humanistische Union nun die Deutsche Post AG auf, selbst auf die Einhaltung des Brief- und Postgeheimnisses zu achten. In ihrem Schreiben verweist die Bürgerrechtsorganisation auf die bewährte Tradition der Deutschen Bundespost als Hüterin des Brief- und Postgeheimnisses. Zur Aufklärung der Vorfälle in Hamburg und Berlin bittet die Bürgerrechtsorganisation zudem den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG um die Klärung einer Reihe offener Fragen, die sich nach den Durchsuchungsaktionen stellen.

Das Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG erreichen Sie über den unten stehenden Link.

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