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Pro & Contra NPD-Verbot

04. Juni 2012

Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 6

Kaum war der rechtsradikale Hintergrund der NSU-Mordserie bekannt, setzte eine neuerliche Diskussion um das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ein. Am 9. Dezember 2011 beschloss die Innenministerkonferenz, die Voraussetzungen für eine solchen Antrag zu prüfen. Manche Skeptiker fürchten jedoch, dieser Antrag könne erneut scheitern, weil immer noch NPD-Führungspositionen mit V-Leuten durchsetzt sind, oder weil die Partei faktisch bedeutungslos sei.

Aus bürgerrechtlicher Sicht dagegen wäre gerade ein erfolgreiches Verbotsverfahren gefährlich. Bislang können der NPD als Organisation weder Straftaten zur Last gelegt werden, noch bekämpfe sie aktiv die demokratische Verfassungsordnung. Wie problematisch Parteiverbote für eine freiheitliche Demokratie sind, zeigen nicht zuletzt die „erfolgreichen“ Verbotsverfahren aus der Geschichte der Bundesrepublik (s. Infokasten S. 8).

Für die Humanistische Union keine leichte Frage: Einerseits verteidigt sie als Bürgerrechtsorganisation die Freiheit der politischen Willensbildung, Meinung und Betätigung; andererseits sieht sie sich in besonderer Weise verpflichtet, vor den Folgen jener geschichtsvergessenen und menschenverachtenden Politik zu warnen, für die die NPD steht. Die Diskussion ist eröffnet.

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