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Gesund­heits­mi­nister Spahn missbraucht sein Ministeramt - Humanis­ti­sche Union bietet Betroffenen juristische Unter­stüt­zung

01. Juli 2018

Sven Lüders

Wie kürzlich bekannt wurde, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, den vorliegenden Anträgen auf Erwerb einer todbringenden Dosis von Betäubungsmitteln nicht zu entsprechen. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union kritisiert diese rechtswidrige Entscheidung und kündigt an, betroffene Menschen bei ihren juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen.

Am 2. März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen jahrelangen Rechtsstreit über die Abgabe von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung entschieden (Az. 3 C 19.15) und nachträglich festgestellt, dass das Bundesamt in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet war. Nach dem Urteil des Gerichts bleibt der Erwerb solcher tödlichen Medikamente grundsätzlich verboten; eine eng begrenzte Ausnahme von diesem Verbot ließ das Gericht jedoch zu, wenn sich die suizidwillige Person wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet.

Die aktuelle Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, die Gerichtsentscheidung über einen Nichtanwendungserlass zu ignorieren, kommentiert Rosemarie Will vom Bundesvorstand der Humanistischen Union: „Jens Spahn setzt die von oben angeleitete Rechtsverweigerung des Amtes fort, die sein Vorgänger im letzten Jahr begonnen hat. Obwohl die Verwaltungsgerichtsordnung in § 121 vorschreibt, dass Beteiligte an höchstrichterliche Urteile gebunden sind, weigert sich das BfArM als Unterlegener des Rechtsstreites bis heute, über die 100 eingegangenen Anträge auf Freigabe des tödlichen Medikaments zu entscheiden. Dem Minister sind offensichtlich nicht nur seine Rechtsbindungen egal, auch das Leiden totgeweihter Menschen lässt ihn kalt, wenn es darum geht, seine persönliche Moral durchzusetzen. Das ist Amtsmissbrauch!

Der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe hatte bereits im letzten Jahr angekündigt, dass in seinem Verantwortungsbereich das Urteil nicht umgesetzt werde. Stattdessen gab er ein Gutachten zum missliebigen Urteil in Auftrag – bei einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter, von dem bekannt ist, dass er die Grundrechte von Suizidwilligen restriktiv einengt und eine Minderheitsposition vertritt. „Die von Udo Di Fabio vertretene Position zum Suizid entspricht nicht der Haltung des Grundgesetzes. Auch seine Empfehlung, das Urteil nicht anzuwenden, ist verfassungsrechtlich höchst umstritten“, warnt Rosemarie Will. „Jens Spahn verkennt, wie sein Vorgänger im Amt, seine Amtspflichten als Minister in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Er darf nicht per Weisung die ihm Unterstellten von ihren Rechtspflichten entbinden.“ Auch die Begründung des Ministers, wonach das Urteil des BVerwG den Grundwerten unserer Gesellschaft und des Bundestages widerspreche, kann nicht überzeugen. „Kein Minister hat das Recht, verbindlich zu entscheiden, welches im Streitfall die Grundwerte unserer Gesellschaft sind; er ist vielmehr an Recht und Gesetz gebunden. Nur das Bundesverfassungsgericht darf für alle Staatsorgane verbindlich die Verfassung auslegen. Das ist hier noch nicht geschehen.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union bietet Betroffenen juristische Unterstützung an. „Wir wollen jene, die beim Bundesamt Anträge auf den Erwerb des Medikaments gestellt haben, in ihren Verfahren gegen das Bundesamt unterstützen, damit sie zu ihrem Recht kommen“, kündigt Rosemarie Will an. „Wir werden als Bürgerrechtsorganisation juristischen Beistand organisieren und auch die finanziellen Mittel dazu einsammeln, um die entsprechenden Verfahren bestreiten zu können.

Um das Vorhaben zu unterstützen bittet die Humanistische Union um Spenden. Zweckgebundene Spenden bitte unter der Kontoverbindung:

Humanistische Union e.V.
IBAN: DE53 1002 0500 0003 0742 00
Bank für Sozialwirtschaft (BIC: BFSWDE33BER)
Stichwort: Suizidmedikament

Für Online-Spenden können Sie dieses Webformular nutzen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, zur Verfügung unter Tel. 01520 183 1627.
 

Hintergrundinformationen:

* Rosemarie Will: Die Erlaubnis zum Erwerb tödlicher Medikamente zur Selbsttötung durch das Bundesverwaltungsgericht, in: vorgänge Nr. 218 (Heft 2/2017), S. 117-121   [Fallgeschichte und Analyse der Entscheidung des BVerwG]

* Rosemarie Will: Ein Minister, ein Bundesamt und ein Rechtsgutachten, in: vorgänge Nr. 221/222 (Hefte 1-2/2018), S. 153-157   [zur Bewertung des Rechtsgutachtens von Udo Di Fabio und dem Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums]

* Udo Di Fabio: Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen, Rechtsgutachten zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 – 3 C 19 / 15 – im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, November 2017

* Wolfram Höfling: Würde, Autonomie, Selbstbestimmung – Verfassungsrechtliche Aspekte, abrufbar unter https://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/beihilfe-zur-selbsttoetung/
  [zur Grundrechtsdogmatik gegenüber dem Suizid und der Einordnung von Di Fabios Positionen]

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