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Themen / Innere Sicherheit / Online-Durchsuchungen

"In einem Rechtsstaat darf es keine Straf­ver­fol­gung um jeden Preis geben!"

24. August 2018

Sven Lüders

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Deutsche Anwaltsverein und die Humanistische Union (HU) haben heute in Berlin eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsvorschriften der Strafprozessordnung vorgestellt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Befugnisse zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zur Online-Durchsuchung von IT-Geräten durch Strafverfolgungsbehörden (den sog. „Staatstrojaner“), die der 18. Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Die HU unterstützt die Beschwerde durch die Expertise ihres stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Fredrik Roggan.

Zu den Beschwerdeführern zählen u.a. die Journalisten Can Dündar und Hajo Seppelt, der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz sowie der Rechtsanwalt Stefan Conen. Verfasst wurde die Beschwerdeschrift von Dr. Gerhard Strate.

Der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, begründet die Unterstützung der Beschwerde durch die Bürgerrechtsorganisation: „Wir leben in einem Rechtsstaat. Deshalb darf es keine Strafverfolgung um jeden Preis geben – aber genau dieser Logik folgt die im letzten Jahr beschlossene Änderung der Strafprozessordnung. Natürlich hat die Bevölkerung ein Recht darauf, vor Gefahren geschützt zu werden und darauf, dass Verbrechen aufgeklärt und die Schuldigen bestraft werden. Doch das von uns angegriffene Gesetz schießt weit übers Ziel hinaus: Es sieht tiefgreifende Eingriffe in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis vor, außerdem unterläuft es die Unverletzlichkeit der Wohnung und die informationelle Selbstbestimmung. Bei den zu erwartenden Anwendungszahlen stellt es ein erhebliches Sicherheitsrisiko für IT-Geräte aller Bürgerinnen und Bürger wie die IT-Infrastruktur unseres Landes dar.

Die Beschwerde moniert u.a., dass die gesetzliche Regelung keine ausreichenden Vorkehrungen für die grundrechtlich bedeutsame, aber technisch kaum zu gewährleistende Abgrenzung zwischen einer Überwachung von Kommunikationsvorgängen und der Online-Durchsuchung aller Datenbestände (die wesentlich tiefer in Grundrechte eingreift) enthält; dass es keine hinreichenden Vorgaben für die Herkunft und Integrität der einzusetzenden Spähprogramme gibt; dass mit beiden Instrumenten keine zuverlässigen Beweismittel erhoben werden können (weil die kompromittierten IT-Systeme grundsätzlich auch für Dritte zugänglich sind). Die staatliche Anwendung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen führe zu einem Zielkonflikt in der IT-Sicherheitspolitik: „Jede Quellen-TKÜ und jede Online- Durchsuchung setzt die Ausnutzung von Sicherheitslücken in den betreffenden Geräten voraus. Anstatt sich um die IT-Sicherheit der Bürger zu kümmern, sind staatliche Ermittlungsbehörden jetzt darauf angewiesen, dass solche Lücken nicht geschlossen werden, sondern für ihre Überwachungsvorhaben nutzbar bleiben„, so Lüders.

Während die beiden umstrittenen Überwachungsmaßnahmen bisher ausschließlich zur Gefahrenabwehr durch das BKA und einzelne Nachrichtendienste zulässig waren, wobei es um überschaubare Fallzahlen ging, gehen Experten davon aus, dass mit der zunehmenden Verlagerung der Kommunikation auf IP-gestützte Dienste die Quellen-TKÜ in kurzer Zeit zu einem Standardüberwachungsinstrument mit ähnlich hohen Fallzahlen wie die telefoniegestützte Überwachung wird. „Wenn in absehbarer Zukunft jährlich mehrere 10.000 Computer und Smartphones staatlich geknackt werden, befeuert dies den heute schon bestehenden Schwarzmarkt für die benötigten Sicherheitsrisiken.

Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde auf der Seite der Gesellschaft für Freiheitsrechte: https://freiheitsrechte.org/trojaner/

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Telefon 030 / 204 502 56 bzw. Mobilnr. 01520 183 1627 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Mit der vorliegenden Beschwerde setzt die Humanistische Union ihre Bemühungen um eine Wiederbelebung des Fernmeldegeheimnisses und die Stärkung der digitalen Privatsphäre fort. Dazu gehörten in den letzten Jahren insbesondere:

  • zahlreiche Stellungnahmen der Humanistischen Union zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Inneren Sicherheit, zuletzt etwa zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze (LT-Drs. 18/850) v. 8.8.2018, vorgelegt von Anja Heinrich, Stefan Hügel und Dr. Kirsten Wiese [darin insbes. Abschnitt 7]
  • die Verfassungsbeschwerde gegen die Befugnisse zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz, vertreten durch Prof. Dr. Fredrik Roggan 
  • die Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten, vertreten durch Prof. Dr. Rosemarie Will
  • die Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen nach dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, vertreten durch Prof. Dr. Fredrik Roggan 
  • eine Verfassungsbeschwerde gegen den Großen Lauschangriff nach § 100 a StPO, vertreten durch Dr. Till Müller-Heidelberg
  • die Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz sog. IMSI-Catcher nach § 100i StPO, vertreten durch Prof. Dr. Rosemarie Will.
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