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Anlasslose Überwachung – (K)ein Thema?

08. März 2014
Datum: Samstag, 08. März 2014
Uhrzeit:14:00:00 Uhr

Samstag, 8. März 2014 14.00 – 17.00 Uhr

Hamburg, Hotel Baseler Hof, Esplanade 11 – Raum „Bern“

Podiumsdiskussion der Humanistischen Union Hamburg zum Verhältnis von Bürgerrechten, Freiheit und Sicherheit

Es diskutieren:

  • Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem (Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Bucerius Law School)
  • Dr. Rolf Gössner (Jurist, Publizist, parlamentarischer Berater und Bürgerrechtsaktivist, Bremen)
  • Dr. Manfred Murck (Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg)
  • Bernhard Docke (Rechtsanwalt, u.a. von Murat Kurnaz – ehemaliger Gefangener in Guantánamo)
  • Moderation: Stephanie Thiel & Frederick Stöwahse

Nach dem Anschlag vom 11. September 2001 wurden auch in Deutschland die Sicherheitsdienste finanziell und personell besser ausgestattet. Zusätzlich erhielten sie weitreichende Kompetenzen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität.

In ihrer einseitigen Ausrichtung auf den sogenannten „islamischen Terrorismus“ „übersahen“ die Sicherheitsdienste nicht nur die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Verfassungsschutz hatte bis zur Enttarnung des NSU sogar behauptet, es gebe keine Anzeichen für Rechtsterrorismus in Deutschland.

Auch von der Überwachung des Internets durch die amerikanische National Security Agency (NSA) sowie durch die britischen Government Communications Headquarters (GCHQ) hätten sie nichts bemerkt, so der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und die Bundesregierung.

Erst durch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden wurde das Ausmaß der Überwachung der deutschen Bevölkerung bekannt. Inzwischen wissen wir: Allein in Deutschland werden unter anderem bis zu fünfhundert Millionen Kommunikationsverbindungsdaten vollständig gespeichert – monatlich!

Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich rechtfertigte diese Totalüberwachung mit einem „Supergrundrecht“ auf Sicherheit. Doch ein solches „Supergrundrecht“ sieht das deutsche Grundgesetz nicht vor – im Gegenteil. Das Grundgesetz wurde aus gutem Grund als Schutz der Bürger vor dem Staat angelegt. Es ist die Basis für die bürgerlichen Abwehrrechte.

Bislang konnte kein einziger sogenannter „islamistischer Terroranschlag“ durch die anlasslose massenhafte Überwachung und Speicherung der Telekommunikationsdaten nachweislich verhindert werden. Doch was bedeutet es für die Sicherheit unseres Staates, für unsere Bürgerrechte und damit unsere Freiheit, wenn die deutschen Nachrichtendienste Rechtsterrorismus ignorieren, wenn sie sich einseitig auf den sogenannten „islamistischen Terror“ konzentrieren, wenn sie die Grundrechtsverletzungen durch NSA und andere Geheimdienste nicht nur dulden, sondern auch ausnutzen? Inwieweit gefährden die Dienste mit ihrem einseitigen Agieren die Freiheit und damit die Sicherheit von uns allen?

Es kann keine absolute Sicherheit geben, auch wenn uns dies durch Schlagworte wie „Supergrundrecht auf Sicherheit“ zu suggerieren versucht wird. Doch was büßen wir ein, wenn wir dem Glauben schenken? Wie soll das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sein? Kann und sollte, wie die Bundesregierung es tut, der Schutz der Bürgerrechte alleine den Möglichkeiten der Bürger überlassen werden? Wie können unsere Daten im Netz geschützt werden? Können die Bürgerrechte – zu denen auch das Kommunikationsgeheimnis gehört – im Netz durchgesetzt werden? Was muss dabei der Staat, was der einzelne Bürger tun? Sind bestimmte Grundrechte durch technische Entwicklungen obsolet geworden?

Über diese und ähnliche Fragen wollen wir mit Experten und Betroffenen und mit Ihnen diskutieren. Wir freuen uns über rege Teilnahme. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Der Eintritt ist frei.

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