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Deutsche Post AG missachtet das Postgesetz. Kunden­freund­liche Regelung an den Briefkästen lässt auf sich warten

10. Dezember 2002

Humanistische Union kritisiert Verstoß der Deutsche Post AG gegen das Postgesetz und die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)

Die Deutsche Post AG weigert sich seit zehn Monaten, auf den Briefkästen wieder die Kundeninformation „Nächste Leerung … “ anzugeben. Damit verstößt die Deutsche Post AG gegen das Postgesetz und die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV), die sie zur Erbringung von Universaldienstleistungen verpflichten.

Die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION (HU) hat daher den Präsidenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth und die Vorsitzende des Beirats bei der Regulierungsbehörde, die niedersächsische Wirtschaftsministerin Susanne Knorre, gebeten, das geltende Recht durchzusetzen. Notfalls kann die Regulierungsbehörde eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro gegen die Deutsche Post AG verhängen.

„Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat geht verloren, wenn sie sehen, dass sich ein großes Unternehmen seit nunmehr zehn Monaten seinen gesetzlichen Verpflichtungen entziehen kann,“ schreibt der HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg an Wirtschaftsministerin Susanne Knorre.

Im vergangenen Jahr war die Deutsche Post AG verstärkt dazu übergegangen, die sogenann-ten Drehkränze an den Briefkästen zu entfernen, mit denen die jeweils „nächste Leerung“ eingestellt wird. Für die Kunden ist dann nicht mehr ersichtlich, ob ein Briefkasten zur ange-gebenen Leerungszeit bereits geleert wurde, oder ob die Leerung noch bevorsteht.

Nach Protesten von Kunden und Verbraucherverbänden gegen den Service-Abbau änderten Bundestag und Bundesrat das Postgesetz und die PUDLV.

„Die Leerungszeiten und die nächste Leerung sind auf den Briefkästen anzugeben,“ heißt es jetzt unmissverständlich in § 2 der PUDLV.

Der Beirat bei der Regulierungsbehörde wird sich am 16. Dezember 2002 mit der Umsetzung der PUDLV-Vorgaben befassen. Hierzu wird ein Bericht der Regulierungsbehörde erwartet.

Wer sich als Kunde über die Untätigkeit der Deutschen Post AG beschweren möchte, kann sich mit einer „Bürgereingabe“ ( § 5 der PUDLV) an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Postfach 80 01, 53105 Bonn, wenden.

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