Themen / Lebensweisen / Pluralismus

Ungleich­be­hand­lung durch das Finanzamt. HU fordert: Einkom­mens­steu­er­er­klä­rung geschlechts­neu­tral formulieren

14. August 2002

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union mahnt in einem Brief an Bundesfinanzminister Eichel sowie die Finanzministerinnen und -minister der Länder eine formale Gleichbehandlung von Mann und Frau auch in der Einkommenssteuererklärung an.

Nach Auffassung der HU werden Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes durch das bisherige Steuerformular missachtet:

  1. Der Name des Ehemanns ist an erster Stelle des Formulars anzugeben, die Ehefrau folgt erst an zweiter Stelle. Auch wird von der Ehefrau nur dann die Angabe einer Adresse gefordert, sofern diese sich von der Adresse des Mannes unterscheidet. Diese Regelung deutet auf eine nachrangige Verwaltung der Frau unter der Adresse des Ehemannes.
  2. Die Kategorisierung nach dem Namen des Ehemannes folgt einem längst überkommenen patriarchalischen Leitbild: Immanent wird unterstellt, dass die Ehefrau über kein oder ein geringeres Einkommen im Vergleich zum Ehemann verfügt, was in vielen Fällen nicht zutrifft. Überholte Rollenklischees dürfen durch das Formular nicht gefestigt werden.
  3. Einige Kästchen zur Angabe des Güterstandes und zur Art der steuerlichen Veranlagung sind „nur von Ehegatten auszufüllen“. Der für beide Partner gültige Begriff „Gatte“ ist im Formular missverständlich, weil eingangs aufgefordert wird: „bei Ehegatten: Ehemann“ einzutragen, weshalb sich durch diese Formulierung vorrangig Männer angesprochen fühlen dürften, die entsprechenden Angaben zu machen.
  4. Es ist nicht ersichtlich, warum gleichgeschlechtliche Lebenspartner ihre Angaben auf einem gesonderten Formular machen sollen (Einkommenssteuererklärung, Zeile 8).

Hierzu schlägt die HUMANISTISCHE UNION einige sprachliche Verbesserungen vor, die dem Anspruch auf Gleichberechtigung von Mann und Frau deutlich besser gerecht würden. So sollten z.B. neben „Steuerpflichtige Person“ (Zeile 1) weitere Kategorisierungen wegfallen, an Stelle von „Ehefrau“ (Zeile 9) stünde die Bezeichnung: „Steuerpflichtige Person/ Ehepartner/ -in“.Im Gleichstellungsgesetz heißt es unter § 1 Abs. 2: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.“ Die HU betrachtet es als legitim, diese Forderung auch an die staatlichen Steuerformulare zu richten. Die Einkommenssteuererklärung als eines der auflagenstärksten Druckerzeugnisse des Bundes darf in ihrer Symbolkraft nicht unterschätzt werden.

nach oben