Themen / Innere Sicherheit

Kritik an Neuregelung der Telekom­mu­ni­ka­ti­ons- und Postüber­wa­chung durch Zollkri­mi­nalamt

03. Dezember 2004

Humanistische Union kritisiert halbherzige, nicht verfassungsgemäße Überarbeitung

Die Humanistische Union verfolgt mit großem Interesse die geplanten Änderungen am Gesetzentwurf zur präventiven Telefon- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG; BT-Drs. 15/3931). Die für die heutige Sitzung des Bundestagsplenums vorliegende Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/4416) sieht unter anderem die Befristung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2005 und die Einführung einer Berichtspflicht vor. Beide Forderungen hatte die Humanistische Union in einem Brief an die Abgeordneten vom 17. November 2004 gestellt.

In der jetzigen Beschlussempfehlung ist jedoch unklar, warum der evaluierende Bericht über die Umsetzung der neuen Regelung erst nach drei Jahren – zum 31.12.2007 – erfolgen soll, während die Anwendung des Gesetzes auf ein Jahr begrenzt bleibt. Die Humanistische Union unterstützt daher ausdrücklich den Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Pau und Gesine Lötzsch (beide PDS), welche einen Bericht bis zum 30. Juni 2005 fordern. Nur so sei sicher gestellt, dass Ende nächsten Jahres eine qualifizierte Entscheidung über die Weiterführung der Eingriffsmaßnahmen möglich werde. Eine Entscheidung müsste nach Einschätzung der Humanistischen Union die Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegen den Erfolg dieser Maßnahmen abwägen. Es ist an der Zeit, dass die aus den Überwachungen hervorgehenden strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen zu den ergebnislosen Überwachungen ins Verhältnis gesetzt werden. Entsprechende Kriterien fehlen jedoch in dem vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Katalog.

Die Humanistische Union begrüßt die Empfehlung des Rechtsausschusses, in der Anordnung zur Telefonüberwachung eine eindeutig einem Telefon oder Handy zuordenbare Gerätekennung aufzunehmen. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass auch unbeteiligte Dritte abgehört werden. Wie diese eindeutige Identifikation bei Mobiltelefonen aber realisiert werden soll, bleibt offen. Nach Auskunft des Branchenverbandes Bitkom ist eine eindeutige Identifikation von Handys durch die IMEI-Kennung derzeit nicht sichergestellt. Dementsprechend muss die Überwachung der Mobiltelefone allein anhand der IMEI-Kennung bis zur Klärung dieser Frage ausgesetzt werden.

Die Humanistische Union kritisiert aufs Schärfste, dass der Bundestag die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Schutz des „Kernbereichs privater Lebensgestaltung“ mit keinem Wort berücksichtigt. Die in seinem Urteil zum „Großen Lauschangriff“ vom 3.3.2004 festgelegten Grundsätze sollten ausdrücklich auch für die Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt gelten.

Links

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum NTPG-Gesetz: BT-Drs. 15/4416

Gesetzentwurf: BT-Drs. 15/3931

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