Themen / Innere Sicherheit

Verfas­sungs­wid­rige Abhör­be­fugnis des Zolls soll weitere zwei Jahre gelten

24. November 2005

Bundesregierung brüskiert Bundesverfassungsgericht: Verfassungswidrige Abhörbefugnis des Zolls soll weitere zwei Jahre gelten

Der Bundesrat wird sich in seiner morgigen Sitzung mit einem eilbedürftigen Gesetzentwurf der alten Bundesregierung beschäftigen, mit dem die Ermächtigung des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung der Post und Telekommunikation um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Eine inhaltliche Korrektur der bis 31.12.2005 befristeten Regelung, mit der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt würden, soll nicht stattfinden.

Aus Sicht der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist diese Korrektur zwingend erforderlich. Auch die Fraktionen des letzten Bundestages waren dieser Auffassung. Bei der ebenfalls im Eilverfahren verabschiedeten Neuregelung im Dezember 2004 versicherten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass die Überwachungsbefugnis in der verabschiedeten Form nur ein Provisorium sei und höchstens bis zum 31.12.2005 gelten dürfe. Man wolle die Zeit nutzen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zum „Großen Lauschangriff“ umzusetzen. Diese Zeit haben Bundesregierung und Parlament untätig verstreichen lassen. Mit der geplanten Fristverlängerung würde der Bundestag nicht nur wortbrüchig werden, sondern auch eine verfassungswidrige Befugnis verlängern.

Dazu stellt Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, fest:

„Schon die aktuell geltende Befugnis missachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung. Auch bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis durch Telefonüberwachungen, darf der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht angetastet werden.“ Roggan betont, dass „nach den Karlsruher Maßgaben die Intimsphäre generell unantastbar ist. Daran ist der Gesetzgeber auch dann gebunden, wenn es ihm um die vorbeugende Bekämpfung bestimmter Straftaten geht. Auch die anstehende Gesamtreform der Telekommunikationsüberwachung darf der Gesetzgeber nicht vorschieben, um sich jetzt vor einer verfassungskonformen Regelung zu drücken.“

Der Zeitdruck bei der Verabschiedung ist selbstverschuldet. Die Fraktionen hatten genügend Zeit, die von ihnen für die erste Hälfte 2005 angekündigte Evaluation und Sachverständigenanhörung durchzuführen, um zu einer verfassungsrechtlich einwandfreien Regelung zu kommen. Dieses hat das Parlament zu Lasten der Grundrechte versäumt.

Roggan weiter: „Das Gesetz muss in dieser Form auslaufen. Es darf nicht sein, dass der Bundestag sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz verlängert.“

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