Themen / Innere Sicherheit

Große Koalition verlängert verfas­sungs­wid­rige Abhör­be­fugnis des Zolls. Humanis­ti­sche Union kündigt Verfas­sungs­be­schwerde an

15. Dezember 2005

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die umstrittene präventive Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt verlängert. Damit behält eine verfassungswidrige Befugnis für weitere 18 Monate ihre Gültigkeit.

Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, erklärt dazu:

„Die Mehrheit des Bundestages hat heute das Bundesverfassungsgericht erneut düpiert, indem sie dessen Vorgaben für eine Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt schlicht ignoriert hat. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben absichtlich und wissentlich ein verfassungswidriges Gesetz verlängert. Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen bei der Überwachung – wie sie die Karlsruher Richter gefordert hatten – fehlen nach wie vor völlig. Eine Zumutung ist die Argumentation der großen Koalition: Erst lassen Parlament und Regierung ein ganzes Jahr tatenlos verstreichen, in dem sie eine verfassungskonforme Regelung hätten schaffen können, um sich dann kurz vor Ablauf der Frist auf Zeitknappheit zu berufen. Es ist skandalös, dass immer häufiger das Bundesverfassungsgericht den außer Kontrolle geratenen Gesetzgeber stoppen muss.“

Die Humanistische Union wird Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen und einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

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