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Humanis­ti­sche Union fordert angesichts der Krise der Staats­fi­nanzen den finan­zi­ellen Solida­ri­täts­bei­trag der Kirchen

10. November 2005

Der staatliche Sozialabbau nimmt von Tag zu Tag schlimmere Ausmaße an.

Der staatliche Sozialabbau nimmt von Tag zu Tag schlimmere Ausmaße an. Angesichts des finanziellen Kahlschlags, der mit dem Abschluss der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD droht, wird die Situation für sozial Schwache immer prekärer. Für sie bedeuten Mehrwertsteuererhöhung, faktische Rentenkürzungen etc. ein Leben unterhalb des Existenzminimums.

Wo bleiben angesichts der Abbrucharbeiten am verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzip die großen christlichen Kirchen?

  • Der Staat nimmt den Kirchen die Arbeit ab, ihre Mitgliedsbeiträge (ca. 7,9 Mrd. Euro jährlich) zu kassieren.
  • Öffentliche Kassen finanzieren kirchliche Einrichtungen mit rund 10 Mrd. Euro jährlich, aufgebracht von allen SteuerzahlerInnen – ob Kirchenmitglieder oder nicht, ob Moslems oder Atheisten.
  • Die Steuereinbußen aufgrund der Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe beläuft sich zur Zeit auf rund 3,7 Mrd. Euro im Jahr.

Als völlig selbstverständlich sehen es die Kirchen wohl auch an, dass sie von allen Steuerzahlungen befreit sind, auch von der Vermögenssteuer. Sie zahlen keine Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren, und die Ausbildung des kirchlichen Nachwuchses schlägt mit rund 630 Mio. Euro zu Buche.Aus Steuermitteln werden auch die sogenannten Staatsleistungen und Sonderzuweisungen aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen bezahlt. Die Staatsleistungen, genauer die Dotationen der Bundesländer, belaufen sich auf rund 420 Mio. Euro jährlich. Diese Zahlungen sind Ersatzleistungen für Enteignungen von Kirchengütern aus der Reformationszeit (!) und aus der Zeit der Kriege Napoleons (!); sie werden sogar von den neuen Bundesländern eingefordert. Die Rechtskonstruktion ist abenteuerlich, auch angesichts der Umstände, unter denen die Kirchen im Laufe der Geschichte an ihr Vermögen gekommen sind.

Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht der Verfassungsauftrag, diese Staatsleistungen abzulösen. Die Kirchen sollten von sich aus ein Zeichen setzen und auf weitere Zahlungen aus Staatsleistungen verzichten. Ein solcher Schritt wäre ein wirksames Signal in der eskalierenden Krise der Staatsfinanzen. Sollten aber die Kirchen weiter auf ihren Sonderprivilegien beharren und sich jeder Einsicht verweigern, dürfen die politisch Verantwortlichen einer gesetzlichen Neuordnung der Kirchenfinanzierung nicht länger ausweichen.

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