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Brech­mit­te­l­ein­satz ist Folter - Hamburg will EGMR-Urteil ignorieren

13. Juli 2006

Humanistische Union fordert Bundesländer zu sofortigen Konsequenzen auf

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) begrüßt die am Dienstag (11.7.) bekannt gewordene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Menschenrechtswidrigkeit des Brechmitteleinsatzes im Rahmen der Polizeiarbeit. Der Gerichtshof bestätigt damit eine Position, die die HU seit langem vertritt. Nunmehr sind die Länderpolizeibehörden, insbesondere die Stadtstaaten Hamburg und Bremen, in denen es bereits Brechmitteltote gab, gefordert, den Brechmitteleinsatz sofort und auf Dauer einzustellen. Dazu gehört auch die Drohung mit Vomitivmitteln.

Als menschenverachtend bezeichnet die HU eine Erklärung der rechtspolitischen Sprecherin der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion, Viviane Spethmann. Spethmann hatte gegenüber der Presse geäußert, dass es bei der konsequenten Bekämpfung des Drogenhandels keine Alternative zum Einsatz von Brechmitteln gebe. Hamburg würde daher seine Praxis nicht aufgrund einer Einzelfallentscheidung ändern.

Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln verstößt nach dem Urteil des EGMR gegen das Folterverbot. „Auch Hamburg muss sich daran halten. Bei der Strafverfolgung ist nicht jedes Mittel erlaubt“, so die Humanistische Union. „Bereits vor dem Urteil verstieß die Brechmittelvergabe gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es ein milderes und ebenso geeignetes Mittel gibt, nämlich auf ein natürliches Ausscheiden etwaiger Drogenpakete zu warten. Es ist nicht einzusehen, warum dies in Hamburg nicht möglich sein soll, wenn andere Bundesländer dies erfolgreich praktizieren.“

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