Themen / Innere Sicherheit

„Keine Frage der Transparenz – geheim­dienst­li­cher Verfas­sungs­schutz bleibt undemo­kra­tisch“

27. September 2013

Bürgerrechtler übergaben Memorandum zur Auflösung des Verfassungsschutzes an den Präsidenten des Bundesamts

Der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union (HU), Werner Koep-Kerstin, sowie Verfasser des jüngst erschienen Memorandums „Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!“ haben sich am Mittwoch, den 25. September im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln mit dessen Präsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen getroffen. „Ziel des Gesprächs war es, Herrn Maaßen mit unserer Forderung nach Auflösung des „Verfassungsschutzes“ (VS) zu konfrontieren“, so Werner Koep-Kerstin. Er widerspricht jedoch der nachträglichen Darstellung des BfV, bei dem Termin handle es sich um ein Zeichen neuer Transparenz im Amt: „Das Gespräch kam nur zustande, weil sich Herr Maaßen einer medienöffentlichen Debatte um unsere Forderung nach Auflösung des Verfassungsschutzes verweigert hat.“

Zu den weiteren Teilnehmern des Besuchs gehörten Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte), Johann-Albrecht Haupt (Jurist, ehem. HU-Vorstandsmitglied) sowie Dr. Till Müller-Heidelberg (Rechtsanwalt, langjähriger HU-Bundesvorsitzender).

Erwartungsgemäß gingen die Einschätzungen über die Notwendigkeit von Verfassungsschutzbehörden bei dem Gespräch weit auseinander. Während die anwesenden „Verfassungsschützer“ den politischen Kampfbegriff des „Extremismus“ und seine Verwendung bei der Aufgabenbeschreibung des Verfassungsschutzes verteidigten, betonten die Autoren des Memorandums, dass dies nicht Aufgabe des VS sein könne: Mit extremen, selbst verfassungswidrigen Auffassungen Einzelner oder von Vereinigungen müsse sich eine demokratische, auf Freiheit beruhende Rechtsordnung zivilgesellschaftlich auseinandersetzen und ggf. politisch bekämpfen. Staatliche Behörden wie etwa Geheimdienste seien nicht befugt, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu bestimmen und abweichende Auffassungen als „extremistisch“ auszugrenzen und zu stigmatisieren.

Die Gefahrenabwehr sowie die „Terrorbekämpfung“ ist nach Auffassung der Bürgerrechtler einzig Aufgabe der Polizei und der Justiz. Eines Verfassungsschutzes als „Frühwarnsystem“ im weiten Vorfeld des Verdachts sowie von Gefahren und Straftaten bedürfe es nicht. Dieser Funktion seien die VS-Behörden im Übrigen schon bisher nicht gerecht geworden; das belegten nicht zuletzt die NSU- und NSA-Skandale.
Die Bürgerrechtler widersprachen der Behauptung des BfV-Präsidenten, der VS betreibe weder Gesinnungsschnüffelei und -kontrolle noch Indoktrination. Sie registrierten jedoch aufmerksam, dass Herr Maaßen politische Bildung, namentlich etwa in Schulen, ausdrücklich nicht als Aufgabe des VS sieht – Bildungsarbeit gehöre nicht zur „Kernkompetenz“ des VS. Dennoch werden von Seiten der meisten VS-Behörden Bildungsofferten gemacht.

Während die Memorandums-Autoren eine demokratische Kontrolle von geheim arbeitenden VS-Behörden prinzipiell für unmöglich halten, zeigte sich die BfV-Führung verwundert darüber, dass parlamentarische und andere Kontrollinstitutionen von ihren Kontrollrechten gegenüber dem VS nicht häufiger und intensiver Gebrauch machten: Vor diesem Hintergrund hielten die „Verfassungsschützer“ selbst eine neue Institution wie die eines unabhängigen Beauftragten für Geheimdienste mit entsprechenden Ressourcen und Befugnissen für diskutabel.
Von der „neuen Offenheit“ des BfV war auch keine Rede mehr, als es um den Wunsch der Bürgerrechtler nach einer Besichtigung des Hauses ging. Dem Wunsch könne leider nicht entsprochen werden, schließlich handele es sich um einen „sicherheitsempfindlichen Bereich“.

Weitere Informationen:

Das Memorandum zum Verfassungsschutz ist online abrufbar unter http://www.verfassung-schuetzen.de/?page_id=218. Auf dieser Webseite kann auch der Aufruf zur Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden unterzeichnet werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Tel. 01520 183 1627 zur Verfügung.

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