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Verfas­sungs­auf­trag geht vor Abschieds­ge­bet: Humanis­ti­sche Union appelliert an den Bundestag, das Verfas­sungs­gebot zur Ablösung der Staats­leis­tungen endlich ernst zu nehmen

19. März 2013

Die Humanistische Union (HU) fordert die zuständigen Abgeordneten auf, ihrer verfassungsgemäßen Verpflichtung nachzukommen und sich der Diskussion um ein Grundsätze-Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen zu stellen. Aus Sicht der Bürgerrechtsorganisation ist eine Anhörung von Sachverständigen geboten, da in der ersten parlamentarischen Debatte zu dem Thema zahlreiche Missverständnisse und Fehlinformationen auftraten.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages berät morgen über die weitere Behandlung eines von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Gesetzentwurfs zur Ablösung der sog. Staatsleistungen an die Kirchen (BT-Drs. 17/8791). Bei den Staatsleistungen handelt es sich um allgemeine, nicht-zweckgebundene Zuwendungen der Länder an die beiden großen christlichen Kirchen in Höhe von rund 481 Millionen Euro jährlich. Die Staatsleistungen sind gemäß Artikel 140 Grundgesetz abzulösen, um die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates und die Selbständigkeit der Kirchen zu verwirklichen.

Die HU begrüßt, dass sich der Bundestag nach fast 54 64 Jahren erstmals endlich mit dem Verfassungsauftrag befasst. Der Auftakt der Beratungen lasse jedoch die nötige Sorgfalt vermissen. „Offensichtlicher kann man seine gesetzgeberischen Verpflichtungen kaum ignorieren, als es zahlreiche Abgeordnete bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs erkennen ließen“, so Rosemarie Will vom Bundesvorstand der HU. Der ersten Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags am 28.2. waren viele Abgeordnete ferngeblieben und nahmen stattdessen an einem Gottesdienst für den scheidenden Papst teil. „Wir appellieren an die Abgeordneten, den verfassungsmäßigen Auftrag endlich aufzunehmen und in die Beratungen um die Grundsätze einer Ablösung einzutreten.“ Die HU verlange seit Jahren von den Bundesländern ebenso wie vom Bund, der an der Ablösung mitwirken müsste, dass sie endlich die erforderlichen Schritte zur Ablösung der Staatsleistungen ergreifen. Über die Beendigung dieser Transferleistungen haben bis heute jedoch weder Bund noch Länder mit den Kirchen auch nur ein einziges Mal gesprochen – obwohl die Kirchenvertreter ihre Gesprächsbereitschaft klar formuliert haben. Um diese Gespräche anzuschieben, hat die Bürgerrechtsorganisation die seit 1949 geleisteten Zahlungen ermittelt und vor zwei Jahren einen eigenen Gesetzentwurf zu den Grundsätzen der Ablösung vorgestellt. Die Ablösung der Staatsleistungen sei nicht nur ein klares verfassungsrechtliches Gebot, sondern angesichts hochverschuldeter öffentlicher Haushalte auch ein Gebot der finanzieller Vernunft, bekräftigt Frau Will: „Bei rechtzeitiger Ablösung dieser alten Rechtsansprüche hätten die Länder in den letzten 50 Jahren Zahlungen in der Größenordnung von rund 15 Milliarden Euro vermeiden können.“

Die Humanistische Union hat den Fraktionen des Bundestages und den Mitgliedern des federführenden Innenausschusses die aktuellen Zahlen zum Umfang der Staatsleistungen sowie weitere Informationen zu dem Thema zugeleitet. In ihrem Schreiben an die Abgeordneten weist sie auf zahlreiche, in der parlamentarischen Debatte falsch dargestellte Tatsachen zu den Staatsleistungen hin.

Weitere Informationen zu den Staatskirchenleistungen sowie zum Entwurf eines Ablösegesetzes der HU finden Sie im Internet unter:
https://www.humanistische-union.de/themen/srw/finanzen/
Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer, Sven Lüders, unter Tel. 01520 183 1627 zur Verfügung.

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