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Bald Kopftuch­verbot an süddeut­schen Schulen?

24. September 2003

Karlsruher Richter verweigern klare Entscheidung im Kopftuchstreit

Die Humanistische Union ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Kopftuchstreit. Nach Auffassung der ältesten Bürgerrechtsvereinigung Deutschlands könnte Frau Ludins Erfolg sich als Pyrrhussieg erweisen. Denn die Karlsruher Richter haben es den Bundesländern freigestellt, Kopftuchverbote gesetzlich zu regeln. Damit steht zu befürchten, dass schon bald entsprechende Verbotsregelungen in einigen Bundesländern geschaffen werden.

Die Humanistische Union, deren eingehende rechtliche Stellungnahme dem Gericht als Gutachten zur Verfügung gestanden hatte, sieht in der Entscheidung ein nicht nachvollziehbares Ausweichen in der Sache. Der Bundesvorsitzende der HU, Reinhard Mokros, erklärt: „Das Gericht hat es versäumt, die ganz konkrete und besonders schwere Beeinträchtigung der Klägerin in ihren Freiheitsrechten hinreichend zu würdigen. Immerhin bedeutet das Verbot des Kopftuches für die Klägerin ein de facto Berufsverbot. Es bleibt weiterhin nicht nachvollziehbar, weshalb offenbar auf der einen Seite das Tragen der Halsketten mit Kreuz an deutschen Schulen zulässig sein soll, während Kopftücher als gefährlich verboten werden können. Eine schlüssige und aufgeklärte Begründung, warum bereits das bloße Tragen eines Kopftuches einen werbenden oder gar missionarischen Charakter beinhaltet, kann bis heute niemand ernstlich vorweisen. Die Humanistische Union plädiert für einen aufgeklärten Umgang mit der pluralen Realität der Religionen auch bei uns in Deutschland. Die für die allermeisten Menschen heute völlig selbstverständlich zum Ausdruck gebrachten Glaubensüberzeugungen im Alltag sollte nicht künstlich von den Schulen ferngehalten werden.“

Die Humanistische Union bedauert, dass das Gericht der in ihren Freiheitsrechten verletzten Klägerin den Rechtsschutz in der eigentlich zu klärenden Frage verweigert hat. Das Gericht hat damit die Gelegenheit verpasst, den schwierigen gesellschaftlichen Wertungsfragen eine aufgeklärte und freiheitlich fundierte Perspektive hinzuzufügen.

Die Vorstellung eines Flickenteppiches unterschiedlicher Regelungen zum Kopftuch ist vor dem Hintergrund der Bedeutung der zu entscheidenden Konfliktlage nicht angemessen. Religionsfreiheit muss in Bayern sowie in Bremen gleichermaßen gelten.

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