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NPD als verfas­sungs­widrig verbieten? Nein.

04. Juni 2012

Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 7f.

Die NPD als verfassungsfeindlich durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, wird überall gefordert. Doch für ein Verbot nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz reicht Verfassungsfeindlichkeit nicht, erforderlich ist Verfassungswidrigkeit, und das heißt, es müßte Ziel der NPD sein, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen„.

Im Jahre 2003 hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht den Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die NPD als verfassungswidrig zu verbieten, abgelehnt, solange V-Leute des Verfassungsschutzes in Bundes- und Landesvorständen sitzen (angeblich bis zu 30 %), denn so lange kann man nicht sagen, ob etwa verfassungswidriges Gedankengut der NPD nicht staatlichen Ursprungs ist. Nun haben endlich die Innenminister des Bundes und der Länder beschlossen, die V-Leute aus der Spitze der NPD abzuziehen (warum nicht überall?). Aber auch deren Abzug würde jetzt nichts helfen für ein Verbotsverfahren. Denn so lange es sich auf die bisherigen „Erkenntnisse“ stützt, sind dies ja „verbotene Früchte“ und nicht verwertbar, denn sie stammen möglicherweise von staatlichen V-Leuten. Deshalb dürfte auch das von den Innenministern nun verkündete Konzept nichts nützen, jetzt nach Ablauf der V-Leute ein halbes Jahr lang Erkenntnisse zu sammeln – allerdings nach den Berichten in der Presse zurückgehend bis auf 2008. Solche Erkenntnisse werden vor dem Bundesverfassungsgericht wohl nichts nützen. Man müßte einige Jahre ohne V-Leute beobachten und dann auf neue Erkenntnisse gestützt ein Verfahren einleiten. Wer will das?

Darüber hinaus grundsätzlich gefragt: Gefährdet die NPD unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat? Stellt sie eine Gefahr dar? Ist es nicht so, dass in nahezu allen europäischen Staaten die rechts-nationalistischen Kräfte stärker sind als in Deutschland, ohne dass dort Demokratie und Freiheit gefährdet wären?

Schließlich: Was soll denn eigentlich verfassungswidrig an der NPD sein? Viele tun so, als stände dies fest. Ich sehe das nicht. Denn verfassungswidrig im Sinne des Grundgesetzes ist die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wo ist dies das Ziel der NPD (nicht etwa einiger Wirrköpfe)? Die Antwortet lautet in der Regel, die NPD sei nationalistisch, judenfeindlich, ausländerfeindlich. Ja und? Nicht dass mir diese Positionen sympathisch wären. Aber von wem stammen denn die Ausrufe „Das Boot ist voll“, „Ausländer raus“, „Überfremdung der Deutschen“, „Überschwemmung mit Ausländern“? Das sind alles Aussprüche von christdemokratischen Spitzenpolitikern der 1990er Jahre – ja und auch zumindest an sozialdemokratischen Stammtischen. Und soll man wirklich in einem freiheitlichen Land mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten freien Meinungsäußerung nicht die Auffassung vertreten dürfen (mit dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit), Ausländer, Juden, Chinesen, Amis sollten das Land verlassen, damit es wieder „deutsch“ werde? Alles dumm, töricht, vielleicht sogar gefährlich – aber doch nicht eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung!

Zur Freiheit der Meinung und der politischen Gesinnung gehört auch, dass man dumm und doof sein darf, man darf auch Unerträgliches sagen, denn die Abgrenzung, was dumm, doof oder auch unerträglich ist, ist eine Grauzone – und vergessen wir nicht: Diese Grenze bestimmt immer die Mehrheit, die folglich auch bestimmt, was verfassungswidrig ist. Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat jedoch schützt mit seinen Grundrechten und dem Parteienprivileg gerade die Minderheit, die Mehrheit braucht keinen Schutz. Es ist doch nur konsequent, dass anläßlich der Diskussion über ein Verbot der NPD der Generalsekretär der CSU, Alexander Dobrindt, dann auch ein Verbot der Partei Die Linke fordert. Wo führt das hin?

Auch die Leugnung des Holocausts ist zwar strafbar (leider: Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat sich unter meinem Vorgänger im Amt des Bundesvorsitzenden, Ulrich Vultejus, mit meiner Stimme für die Abschaffung der Strafbarkeit ausgesprochen) – übrigens meines Wissens in keinem anderen Staat der Welt! – aber glücklicherweise nicht verfassungswidrig. Natürlich darf man auch historische Fakten leugnen – so wie die hessische Kultusministerin in Biologie die Entstehung der Erde und des Menschen in sieben Tagen nach der christlichen Schöpfungslehre lehren lassen will und in den USA manche – auch an Schulen – die Darwinsche Evolutionstheorie leugnen.

Und was ist mit der Menschenverachtung der NPD, die ihren Ausdruck findet in der angeblichen Minderwertigkeit alles Nicht-Deutschen? Dies ist sicherlich ein Verstoß gegen die Menschenwürde – aber gleichzeitig die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Und was ist mit dem Frankfurter Polizeivizepräsidenten, der Folter rechtfertigte (Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz und Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention) und für den sich sofort ein Chor der Verteidiger in den Medien Gehör verschaffte, darunter Staatsrechtslehrer, und der dann seines Postens enthoben – und befördert wurde!

Besonders nach Bekanntwerden der Mordtaten der sog. NSU verstärkte sich der Ruf nach einem Verbot der NPD. Gewalt kann nicht geduldet werden. Aber dass die NPD Gewalt gegen Ausländer befürwortet oder dass etwa gar die konkreten 10 Morde der NSU auf Veranlassung der NPD geschehen wären – dafür gibt es keinen Beleg. Der Generalbundesanwalt erklärt gerade stolz, dass er nunmehr voraussichtlich in der Lage sein wird, die Verbindung von Frau Zschäpe mit den verstorbenen Mördern aus dem Trio nachweisen zu können – aber nicht einmal, dass Frau Zschäpe an den Morden beteiligt war. Und die NPD? Selbst wenn man irgendwelche Verbindungen des Trios mit irgendwelchen Funktionären der NPD nachweisen könnte, etwa Herrn Wohlleben, dann wäre doch noch nicht die NPD an den Gewalttaten beteiligt. Schon vergessen, dass ein CSU-Innenminister wegen Meineids verurteilt wurde und ein CDU-Bundeskanzler dem selben Schicksal nur durch einen „Black out“ entkam, dass ein FDP-Bundesminister wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde und ein Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion wegen Spionage zugunsten der DDR? Deshalb kann man doch deren Parteien nicht als Straftäter bezeichnen.

Und schließlich: Der Verfassungsschutz und der BND haben Sprengstoffanschläge auf die Justizvollzugsanstalten in Celle („Celler Loch“) und in Weiterstadt ausgeübt. Wurden sie daraufhin als verfassungswidrig verboten oder aufgelöst? Trotz vielfacher gerichtlicher Feststellung, dass Polizeikessel verfassungswidrig sind, werden sie permanent von der Polizei wieder angeordnet, ja an Polizeischulen gelehrt. Die Polizei als verfassungswidrig verbieten? Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht das sog. Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil es den Abschuss von Flugzeugen erlaubte, die möglicherweise von Attentätern gekapert waren, da erklärte der zuständige Bundesminister, er würde dennoch den Abschuss befehlen. In den letzten 10 bis 15 Jahren haben Bundesregierung und Bundestag am laufenden Bande Gesetze beschlossen, die das Bundesverfassungsgericht anschließend wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt hat. Ist die Bundesregierung verfassungswidrig, muß sie verboten werden? Die Beispiele lassen sich beliebig verlängern.

Gewalt und Straftaten bekämpft man mit Polizei und Gefängnis. Falsche Politik bekämpft man politisch, nicht mit Verboten. Politische Auseinandersetzung ist geradezu der Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Till Müller-Heidelberg, Mitglied des Beirates
und ehemaliger Bundesvorsitzender der Humanistischen Union

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