Themen / Lebensweisen / Pluralismus

Leben­s­part­ner­schafts­ge­setz für Homose­xu­elle unzurei­chend

06. Juli 2000

Erklärung der Humanistischen Union zum Entwurf eines „Lebenspartnerschaftsgesetzes“

Zu dem am 6. Juli von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebrachten Entwurf für ein „Lebenspartnerschaftsgesetz“ erklärt die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION:

Als unzureichend kritisiert die HUMANISTISCHE UNION den heute in den Bundestag eingebrachten Entwurf für ein „Lebenspartnerschaftsgesetz“ für gleichgeschlechtliche Paare. Das Ziel, die rechtliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu beenden, wird durch ein solches Gesetz noch nicht erreicht. Wichtige Rechte – wie z.B. das Adoptionsrecht – bleiben nach dem rot-grünen Entwurf weiterhin der heterosexuellen Ehe vorbehalten. Aber auch eine vollständige Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wäre nicht ausreichend, da sich viele Homo- wie auch Heterosexuelle für andere Formen des Zusammenlebens entscheiden. In einer pluralistischen Gesellschaft muss der Staat diese Vielfalt anerkennen und darf nicht einseitig das Modell der Ehe privilegieren.

Die Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION fordert eine grundlegende Neuorientierung in der Rechtspolitik mit dem Ziel einer Gleichberechtigung aller Lebensweisen. Insbesondere müssen Steuer-, Erb-, Miet- und Strafprozeßrecht revidiert werden, um die Benachteiligung aller nichtehelichen Gemeinschaften zu beenden. Vergünstigungen für die Erziehung von Kindern sind berechtigt. Sie sollten aber von der tatsächlichen Existenz von Kindern abhängen und nicht von einem formalen Status wie der Ehe. Die Vorstellung konservativer Politiker, Kinder könnten nur in Ehen aufwachsen und die Ehe sei auf die Produktion von Kindern angelegt, ist weltfremd. Völlig absurd wird es, wenn mit dem Verweis auf die Kinderlosigkeit Homosexuellen das Adoptionsrecht vorenthalten wird.

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