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27.06.2013, die tages­zei­tung: „Regelungen von Anno 1803“

27. Juni 2013

Kirsten Wiese, Mitglied des Bundesvorstand der Humanistischen Union, über die allgemeinen Staatsleistungen an die Kirchen und die Forderung nach Einstellung

Die HU fordert den Bundestag dazu auf, die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Mehrheit der Abgeordneten einen klaren Verfassungsauftrag weiterhin ignoriert“, so Kirsten Wiese vom HU-Bundesvorstand. Die jährlichen Zahlungen der Bundesländer erhalten die Kirche ohne eine konkrete Zweckbindung. Die HU stellt heraus, dass es seit nahezu hundert Jahren keine rechtliche Grundlage mehr dafür gibt. Mit der Abschaffung der Staatskirche legte die Weimarer Reichverfassung zugleich die Ablösung der Staatsleistungen fest, was aber bis heute nicht erfolgt sei.
Die Fraktion der Linken hat im Bundestag nun erstmals den Entwurf eines Ablösungsgesetzes zur Diskussion gestellt. Ihr Entwurf sieht eine einmalige Entschädigungszahlung an die Kirchen vor, die das Zehnfache des derzeitigen jährlichen Betrags der Staatsleistungen umfasst. Kirsten Wiese macht deutlich, dass nach ihrer Auffassung eine solche Entschädigungszahlung den Kirchen nicht zusteht: „Die evangelische und katholische Kirche haben mit mehr als 15 Milliarden Euro seit 1949 bereits ein Vielfaches dessen erhalten, was ihnen durch die Enteignungen in vergangenen Jahrhunderten genommen worden ist.“ Der Vorschlag der Linken wurde vom Innen- und Rechtssausschuss abgelehnt, da sich die Länder in keinen Disput mit den jeweiligen Kirchen begeben wollen. Die Ablösung der Staatszahlungen bleibt also weiterhin offen.

Artikel verfügbar unter: http://www.taz.de/!118898/

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