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Anwalt: BGH-Er­mitt­lungs­richter hält Brief-­Kon­trolle für rechts­widrig

29. November 2007

ddp-Meldung vom 29.11.2007

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat offenbar die systematische Kontrolle von Briefsendungen angeblich militanter G8-Gegner durch den Hamburger Staatsschutz nachträglich für rechtswidrig erklärt. In dem Beschluss vom Mittwoch heiße es, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten sei, teilte Rechtsanwalt Fredrik Roggan am Donnerstag in Berlin mit. Roggan hatte als stellvertretender Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation «Humanistische Union» Beschwerde gegen die Postbeschlagnahme eingereicht (AZ: 1 BGs 519/2007). Wörtlich stehe in der Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters, dass beim Aussortieren von Postsendungen «eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen» sei, um die «Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden». …
 

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