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Ermittler dürfen Post nicht selbst filzen. BGH erklärt Vorgehen in Hamburg für rechts­widrig

30. November 2007

Berliner Zeitung, 30.11.2007, S. 7

… Das Aussortieren sei allein Aufgabe der Postbediensteten und deshalb „eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch eines Richters grundsätzlich ausgeschlossen“, um die Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden, heißt es in dem Richterbeschluss. Er folgte damit einer Beschwerde, die die Humanistische Union für einen Betroffenen eingereicht hat. „Es ist außerordentlich erfreulich, dass der BGH dem Ermittlungseifer der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts deutliche Grenzen gezogen hat“, erklärte der Vizevorsitzende des Vereins, Fredrik Roggan.

… Nach seinen Worten hat die Entscheidung auch Auswirkungen auf die Postdurchsuchungen in Berlin. Mitte Mai hatte das BKA bei Ermittlungen gegen die linksorientierte militante gruppe“, der Brandanschläge zur Last gelegt werden, die an vier Zeitungen gerichtete Post durchsucht.Dabei haben die Beamten auf der Suche nach Bekennerschreiben die Briefe selbst aussortiert.

… Das Justizministerium hielt das Vorgehen für legal. „Die Einschaltung von Polizeibeamten in den „Sortiervorgang“ diente zum Einen der Beschleunigung der Maßnahme, zum Anderen sollte sichergestellt werden, dass sich die Ausleitung von Briefen aus dem Postverkehr von vornherein auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt“, so die Antwort. Die Humanistische Union sieht das anders. „Diese Praxis der schleichenden Aushöhlung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses ist unverzüglich zu beenden“, sagte Roggan.

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