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Zur Ermitt­lungs­praxis des Bundes­kri­mi­nal­am­tes. Erklärung der Bürger­rechts­or­ga­ni­sa­tion Humanis­ti­sche Union

30. November 2007

Junge Welt, 30.11.2007, S. 8

… Der Rechtsanwalt und stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union Dr. Fredrik Roggan, begrüßt diese Klarstellung: »Es ist außerordentlich erfreulich daß der BGH dem Ermittlungseifer der Bundesanwaltschaft und dem BKA deutliche Grenzen gezogen hat. Es ist Polizeibeamten grundsätzlich untersagt, Nachforschungen in Postverteilzentren selber durchzuführen. Zur Aussonderung von verdächtigen Briefen sind ausschließlich Postbedienstete befugt. Die Rechtslage ist insoweit eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, daß sich die Bundesanwaltschaft und das BKA so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben der Strafprozeßordnung hinwegsetzten.«

Im Mai 2007 hatten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) aufgrund eines Brandanschlages in Hamburg ermittelt. Bei der Suche nach Bekennerschreiben kontrollierten die Beamten des BKA eigenständig Tausende Sendungen des Hamburger Briefzentrums 20 (…). Gegen diese Vorgehensweise hatte der stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union im Namen eines betroffenen Hamburger Rechtsanwalts Beschwerde eingelegt (Az.: 1 BGs 519/2007). …

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