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Vorrats­da­ten­spei­che­rung erlaubt Staat Einblick ins Privatleben - Bundes­re­gie­rung setzt EU-Richt­linie um

09. November 2007

Meldung afp vom 9.11.2007

Kritisiert wird zudem, dass Berufsgeheimnisträger wie Journalisten oder Ärzte bei Überwachungsmaßnahmen nicht besser geschützt werden. Zwar gilt für sie ein Beweisverwertungsverbot ihrer Verbindungsdaten, doch diese dienen der Polizei in Strafverfahren laut Humanistischer Union sowieso nur als erster Ansatz für ihre Ermittlungen und spielen später als Beweismittel keine Rolle mehr.

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