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Infor­ma­ti­ons­frei­heit und Macht­kar­telle

Dieter Brumm

Grundrechte-Report 1998, S. 85-89

Fußball für alle

Anfang Oktober 1997 hatten sich die beiden größten, den bundesdeutschen TV-Markt beherrschenden Medienkonzerne, Bertelsmanns CLT-Ufa und die Kirch-Gruppe, auf ein Zusammengehen bei der Einführung der digitalen Sendetechnik und damit des Bezahlfernsehens (Pay-TV) geeinigt. Dritter im Bunde war die – zumindest über die technischen Kabelzugänge verfügende – Telekom. Die Zustimmung der Landesmedienanstalten für eine angebliche „Versuchsphase“ bei der Einspeisung digitaler Fernsehprogramme ins Kabel lag dabei schon vor – mit einer Ausnahme. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg weigerte sich, der Verbreitung von DF 1 und premiere ins Kabel zuzustimmen, weil sie „nicht mehr Versuchszwecken, sondern der Eroberung einer Marktposition für das künftige Gemeinschaftsunternehmen“ diene.

Kritik an diesem Zusammenschluß gab es, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF den diskriminierungsfreien Zugang zum digitalen Kabel und seinem Decoder (d-box) erst erkämpfen mußten, ohne daß dies von den Landesmedienanstalten berücksichtigt worden wäre. Und die politischen Parteien schienen sich nur nach ihren Standortinteressen auszurichten: Eine erste „freiwillige“ Vereinbarung mit den Konzernen über sportliche Großereignisse, die auch im freien Fernsehen – und nicht nur gegen gesonderte Bezahlung – gezeigt werden müssen, nannte ein ARD-Intendant „eine Kapitulation der Politik vor der Entscheidung einiger Unternehmer“. Die „Kommission zur Ermittlung der Konzentration“ (KEK) war noch Anfang November ohne offizielle Information über das monopolähnliche Vorgehen; ihr Vorsitzender, Prof. Reimut Jochimsen, warnte denn auch vor der Gefahr des Entstehens „vorherrschender Meinungsmacht“ und kündigte an, die Allianz dann zu verbieten.

Welche Folgen das Quasi-Monopol für die grundgesetzlich garantierte Freiheit, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (GG Art. 5,1), hätte, zeigte der ebenfalls im Herbst aufgebrochene Streit über die Frage der Ausstrahlung von Fußballspielen im „freien“ Fernsehen. Nachdem sich die Vertreter von Länderregierungen unter der Federführung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) von den Konzernen hatten über den Tisch ziehen lassen, gab es so viel öffentliche Kritik, daß sie sich zu Nachbesserungen entschließen mußten. Die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis stellte fest: „Es kann nicht sein, daß der TV-Markt dichtgemacht wird, indem Ereignisse, die die Menschen interessieren, ins Pay-TV verlagert werden. Wenn das so wäre, bliebe nur der Gang zum Bundesverfassungsgericht.“ Und ihr hessischer Kollege Hans Eichel erklärte „den kostenlosen Zugang zu den Spielen der Nationalelf als Medien-Grundrecht der Bürger“.

Am 18. Dezember beschlossen die Regierungschefs der Bundesländer gegen die Vorstellungen des Kirch-Konzerns – der die Übertragungsrechte für die Fußball-Weltmeisterschaft 2002 und 2006 vom Weltfußballverband FIFA gekauft hat – eine gesetzliche Regelung vorzubereiten. Danach müssen die Auftritte der deutschen Nationalelf und die wichtigsten Spiele der Welt- und Europameisterschaften im Fußball ebenso wie Olympische Spiele ohne zusätzliche Kosten im Fernsehen empfangen werden können. Schon vor zehn Jahren hatten sie die kostenlose Kurzberichterstattung über öffentliche Veranstaltungen von allgemeinem Interesse festgelegt: für alle in Europa zugelassenen Fernsehveranstalter. Inzwischen ist dieses Recht in allen Bundesländern per Gesetz fixiert, und auch der Rundfunkstaatsvertrag von 1991 wurde entsprechend ergänzt. Doch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sah darin, unterstützt von der Bundesregierung, eine Verletzung seines Eigentumsrechts durch „Raub“ und „sittenwidrige Ausbeutung“ und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Das bestätigte im Frühjahr 1998 das Recht auf Kurzberichterstattung, die aber nicht mehr kostenlos sein soll.

Die kartellrechtlichen Auseinandersetzungen um das drohende Monopol im Zusammenspiel der beiden Medienkonzerne Bertelsmann und Kirch sowie der Streit um die Absicherung kostenfreier Berichterstattung über öffentliche Veranstaltungen von allgemeinem Interesse signalisieren massive Gefährdungen der grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit. Hätten die Verfassungsrichter der Verabsolutierung von „Eigentumsrechten“ zugestimmt, hätten sie damit die Verpflichtung des Eigentums, „dem Wohle der Allgemeinheit (zu) dienen“ (Art. 14 Abs. 2 GG), außer acht gelassen und der puren Marktwirtschaft auf Kosten der Informationsfreiheit der Bürger den Weg geebnet.

Unterdessen prüft auch die Kommission der Europäischen Union das Zusammengehen der Konzerne beim Pay-TV und hat bereits ihr „Mißfallen“ (Kommissar Karel van Miert) darüber ausgedrückt, nicht ausreichend und zu spät informiert worden zu sein. Bundeskanzler Helmut Kohl intervenierte zweimal (wenn auch vergeblich) beim Kommissionspräsidenten Jacques Santer, um eine schnelle Genehmigung für das entstehende Monopol durchzusetzen. Das Bundeskartellamt, bislang nicht gerade durch besondere Aktivitäten bei der Bekämpfung der Medienkonzentration hervorgetreten, plädiert dagegen diesmal uneingeschränkt für ein Verbot des Zusammenschlusses. Zugleich legte die Universal eines der führenden Filmstudios in den USA, beim Wettbewerbskommissar der EU Beschwerde gegen die geplante Allianz ein. Man habe ihm verwehrt, eigene Abo-Kanäle mit Filmen für Deutschland anzubieten – so die Klage -, und wolle offenbar ein dauerhaftes Monopol für Pay-TV installieren. Denn die beiden kooperierenden Konzerne verfügten nun über die einzige Plattform für digitale TV-Abonnements in Deutschland. Eine Übereinkunft, die Universal im Juli über die Nutzung von zwei Kanälen mit der Kirch-Gruppe getroffen hatte, wurde nach der erfolgten Einigung zwischen Bertelsmann und Kirch widerrufen.

Mit einer weiteren Entscheidung hatte das Bundeskartellamt dem DFB schon 1994 die zentrale Vermarktung von TV-Übertragungsrechten beim Fußball untersagt. Der DFB klagte – auch hier mit Rückendeckung von der Bundesregierung – durch alle Instanzen gegen die Kartellwächter. Mitte Dezember entschied der Bundesgerichtshof gegen den DFB und für die Informationsfreiheit.

Politisches zensiert

In einer Erklärung zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3. Mai) wies die Fachgruppe Journalismus in der IG Medien darauf hin, daß die Praxis rechtsstaatlich bedenklicher Durchsuchungen mit unzureichender Begründung 1997 noch zugenommen habe. So wurden Ende Januar die Redaktionsräume und drei Mitarbeiter-Wohnungen der Tageszeitung junge welt ebenso durchsucht wie im März die Frankfurter Focus-Redaktionsräume und die Wohnung eines Journalisten. Wurde damit das Zeugnisverweigerungsrecht weiter ausgehöhlt, so haben 1996 auch die Telefonüberwachungen um 27 Prozent zugenommen; betroffen waren davon nicht zuletzt Journalistinnen und Journalisten.

Wegen einiger Beiträge zur Anti-Atom-Kampagne im Blatt der Berliner Autonomen Interim durchsuchten am 12. Juni 500 Polizisten nebst einer Reihe von Staatsanwälten mehrere Stunden lang zahlreiche Wohnungen, um vermeintliche Redakteure festzunehmen und Exemplare der Zeitschrift zu beschlagnahmen. Die Szene veranstaltete eine Woche später eine öffentliche Redaktionssitzung auf dem Alexanderplatz und druckte Tausende von Exemplaren nach.

„Politische Zensur“ durch den Bayerischen Rundfunk beklagte im März Christoph Boekel, Grimme-Preisträger und langjähriger BR-Mitarbeiter. Aus Anlaß der Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht 1941-44“ war er – auf seine Initiative hin – mit einem Film aus der Sicht der Wehrmachtsopfer beauftragt worden. Doch kurz vor Fertigstellung wurde der Beitrag von Kulturchef Walter Flemmer abgesetzt und Boekel gleichzeitig die weitere Zusammenarbeit aufgekündigt. Das CSU-Zentralorgan Bayernkurier hatte die Ausstellung zum „moralischen Vernichtungsfeldzug gegen das deutsche Volk“ erklärt … Ein halbes Jahr später, am 31. August, wurde auf der Kasseler documenta der Regisseur Christoph Schlingensief aus einer provokativen Performance heraus in Handschellen abgeführt. Tugendhafte Landsleute hatten aus der Orangerie jemanden „Tötet Helmut Kohl!“ und, schlimmer noch, „Lady Diana ist eine Schlampe!“ rufen hören und die Polizei alarmiert, die sogleich mit Hunden anrückte. Kassels Polizeipräsident lobte seine Beamten.

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